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Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (in Vollzeit)

Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (in Vollzeit)

Start: 04.09.2023

Zugangsvoraussetzung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder der Abschluss in einem durch das Berufszulassungsgesetz geregelten Heilberuf bzw. länderrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen. Dies gilt jeweils in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufspraxis. Die Zulassung ist auch mit einem abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudium und einer zweijährigen Berufspraxis möglich. Alternativ kann man z. B. auch mit einer mindestens sechsjährigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.

 

Projektintention und Zielsetzung

Dieser Berufsbildungslehrgang richtet sich an Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen aus gewerblich-technischen, kaufmännisch-verwaltenden und pflegerischen Berufen, die eine Betätigung in der Berufsbildung anstreben und Menschen mit Behinderungen im Berufsleben unterstützen möchten. Rehabilitanden bieten diese Weiterbildung zudem eine sehr gute Möglichkeit, ihren fachlichen Bezug zu erhalten und durch den Zugewinn an sozialpädagogischen Kompetenzen eine neue berufliche Zukunft zu definieren.

 

Aufgaben von Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern Menschen mit Handicap in beruflichen, als auch in privaten und anderen Bereichen. Diese Tätigkeit umfasst folgende Handlungsschwerpunkte:

  • Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben

personenzentriert gestalten

  • Berufliche Bildungsprozesse
    planen, steuern und gestalten
  • Arbeits- und Beschäftigungsprozesse
    planen, steuern, sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
  • Kommunikation und Zusammenarbeit

planen, steuern und gestalten.

 

Lehrgangsinhalte

Auf der Basis der genannten Handlungsbereiche umfasst der Theorieunterricht insgesamt 1.530 Unterrichtseinheiten und ist in folgende Lernfelder gegliedert:

  • Soziologie
  • Kommunikation
  • Psychologie und Psychopathologie
  • Bewerbungstraining
  • Erste Hilfe
  • Neue Medien
  • MELBA/SL
  • Allgemeine Pädagogik
  • Sonderpädagogik
  • Rechtskunde
  • Arbeitspädagogik
  • Arbeitstherapie
  • Pädagogische Begleitung
  • Prüfungsvorbereitung

 

Betriebliche Lernphase

Die Maßnahme umfasst 1.088 Zeitstunden Praxisanteil in einer relevanten Einrichtung.

Hier setzen wir die Anforderung um, dass sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis in Aufgabenbereichen abgeleistet werden müssen, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.

 

Abschluss / Zertifikat

Mit der Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) erwerben die Teilnehmenden einen staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss.

Des Weiteren erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung zum Erhalt der sonderpädagogischen Zusatzausbildung (SPZ) und ein Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ gemäß Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV).

Dieses beinhaltet zudem die Anerkennung der Ausbildereignungsprüfung.

Hinzu kommt noch der Nachweis der Erste Hilfe Unterweisung und ein MELBA-Zertifikat.

 

Fördermöglichkeiten

Über Ihre Fördermöglichkeiten wie z. B.

▷ Bildungsgutschein,

▷ Bildungsscheck NRW / Bildungsprämie,

▷ Qualifizierungschancengesetz

informieren Sie Jobcenter, Arbeitsagenturen und/oder Rentenversicherungsträger.

Hilfreiche Dokumente

Ansprechpartner/in

Stefanie Hacke M.A.
Geschäftsführerin
Tel.: 0231 99 20 78 – 24
E-Mail: hacke@grieseler-gmbh.de

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