Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder der Abschluss in einem durch das Berufszulassungsgesetz geregelten Heilberuf bzw. länderrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen. Dies gilt jeweils in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufspraxis. Die Zulassung ist auch mit einem abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudium und einer zweijährigen Berufspraxis möglich. Alternativ kann man z. B. auch mit einer mindestens sechsjährigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Dieser Berufsbildungslehrgang richtet sich an Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen aus gewerblich-technischen, kaufmännisch-verwaltenden und pflegerischen Berufen, die eine Betätigung in der Berufsbildung anstreben und Menschen mit Behinderungen im Berufsleben unterstützen möchten. Rehabilitanden bieten diese Weiterbildung zudem eine sehr gute Möglichkeit, ihren fachlichen Bezug zu erhalten und durch den Zugewinn an sozialpädagogischen Kompetenzen eine neue berufliche Zukunft zu definieren.
Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern Menschen mit Handicap in beruflichen, als auch in privaten und anderen Bereichen. Diese Tätigkeit umfasst folgende Handlungsschwerpunkte:
personenzentriert gestalten
planen, steuern und gestalten.
Auf der Basis der genannten Handlungsbereiche umfasst der Theorieunterricht insgesamt 1.530 Unterrichtseinheiten und ist in folgende Lernfelder gegliedert:
Die Maßnahme umfasst 1.088 Zeitstunden Praxisanteil in einer relevanten Einrichtung.
Hier setzen wir die Anforderung um, dass sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis in Aufgabenbereichen abgeleistet werden müssen, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
Mit der Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) erwerben die Teilnehmenden einen staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss.
Des Weiteren erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung zum Erhalt der sonderpädagogischen Zusatzausbildung (SPZ) und ein Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ gemäß Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV).
Dieses beinhaltet zudem die Anerkennung der Ausbildereignungsprüfung.
Hinzu kommt noch der Nachweis der Erste Hilfe Unterweisung und ein MELBA-Zertifikat.
Über Ihre Fördermöglichkeiten wie z. B.
▷ Bildungsgutschein,
▷ Bildungsscheck NRW / Bildungsprämie,
▷ Qualifizierungschancengesetz
informieren Sie Jobcenter, Arbeitsagenturen und/oder Rentenversicherungsträger.
Stefanie Hacke M.A.
Geschäftsführerin
Tel.: 0231 99 20 78 – 24
E-Mail: hacke@grieseler-gmbh.de
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