Klärschlämme sind bei der Abwasserreinigung anfallende Abfälle zur Verwertung bzw. Entsorgung. Die Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft regelte früher die Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV). Seit dem 01.01.2015 gelten für Klärschlamm die Grenzwerte der Düngemittelverordnung-DüMV, welche die Kennzeichnung, die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte und die Seuchen- und Phytohygiene regelt.
Im Juni 2017 mit der neuen Klärschlammverordnung (Harmonisierung der Abfall-Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV) ) wurden u.a. Grenzerte und Analytik neu festgelegt. Änderungen wurden bei folgenden Punkten vorgenommen: Probenahme, Untersuchungsparameter, Grenzwerte, Untersuchungshäufigkeit, Ausbringungsmengen, Ausbringungssperrzeiten, externe Qualitätssicherung. Dies hat Auswirkungen auf die Untersuchung, Deklaration und Entsorgung von Klärschlamm und Boden.
In mehreren abfallrechtlichen Verordnungen ist festgelegt, dass bestimmte Untersuchungen, darunter insbesondere solche zur chemischen Zusammensetzung von Abfällen, so auch Klärschlamm, von dafür notifizierten Untersuchungsstellen durchzuführen sind.
Die Notifizierung wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde des Landes erteilt, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat und erfordert als Voraussetzung den Nachweis, dass die Untersuchungsstelle die Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung nach dem „Fachmodul Abfall“ vollständig erfüllt. Dazu zählt auch die Probenahme.
Prüflaboratorien, LUFen, Probenehmer für den landwirtschaftlichen Bereich
Grundlagen, Anwendungsbereich, Anforderungen
Gesetze und Regelwerke, Fachmodul Abfall, Arbeitshilfen und Materialien
Klärschlammverordnung (AbfklärV)
Begriffsbestimmungen Klärschlamm, Aufbringen von Klärschlamm
Planung der Probenahme Klärschlamm und Boden
Probenahmestrategie, Repräsentativität der Probenahme, Probenauswahl
Durchführung der Probenahme
Klärschlamm – Probenahmetechnik und -verfahren, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport
Boden – Probenahmetechnik und -verfahren, Probenahmestellen und Beprobungstiefen, Probenbehandlung, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport,
Dokumentation
häufige Fehlerquellen
Qualitätssicherung
Praktischer Teil–Probenahme von Klärschlamm
Probenahmetechnik und -verfahren, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport, Nachbereitung, Dokumentation (Probenahmeprotokoll), häufige Fehlerquellen
Sollte Ihr Unternehmen Interesse an einer Inhouse-Schulung zu diesem Thema haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. In Kooperation mit der NORDUM Akademie werden alle angebotenen Seminare deutschlandweit auch als Inhouse-Schulung durchgeführt.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der aktuell geltenden MwSt.
Stefanie Hacke M.A.
Geschäftsführerin
Tel.: 0231 99 20 78 – 24
E-Mail: hacke@grieseler-gmbh.de
grieseler gmbh
Mengeder Schulstr. 4
44359 Dortmund
Montag – Donnerstag
08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitags
08:00 Uhr – 15:00 Uhr
grieseler gmbh | 2022 | Impressum | Datenschutz | AGB