Aktuelles

Qualifizierungschancengesetz:
Verbesserte Weiterbildungsförderung hilft Beschäftigten und Unternehmen

QCG? Kennen Sie die Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

In Zuge des zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetzes (QCG) hat die Bundesagentur für Arbeit die staatliche Förderleistung sowie die Zielgruppen für berufliche Weiterbildung ausgeweitet.

Mit dem im Mai 2020 verabschiedeten „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ wurde die Weiterbildungsförderung weiter verbessert – zum Beispiel können Anpassungsqualifizierungen nun in allen Unternehmen gefördert werden. Zusätzlich wurden Unternehmen finanziell noch stärker entlastet.
Weiterbildung der Beschäftigten ist heute ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Betriebe und Einrichtungen – nicht allein im Kontext weiter fortschreitender Digitalisierung, sondern in der Weiterbildung in sogenannten „Mangelberufen“.

Für Beschäftigte sind nicht mehr nur Qualifizierungen möglich, die zu einem Berufsabschluss führen, es können nun auch Anpassungsqualifizierungen für alle finanziert werden. Ebenfalls neu ist, dass neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) jetzt auch Großunternehmen eine Förderung in Anspruch nehmen können. Das im Mai 2020 in Kraft getretene „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ brachte für die Unternehmen weitere Vorteile. So sind zum Beispiel Sammelanträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich, was den bürokratischen Aufwand stark reduziert.

Die Förderhöhe ist aktuell je nach Größe der Unternehmen gestaffelt. Entsprechend können 15 bis 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden. Handelt es sich um Beschäftigte, die nicht in Kurzarbeit sind, können zusätzlich Arbeitsentgeltzuschüsse von bis zu 75 Prozent gewährt werden. Für Geringqualifizierte steigen diese Zuschüsse auf bis zu 100 Prozent.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Bewilligung ist in jedem Fall, dass die Weiterbildungen einen Umfang von mehr als 120 Unterrichtsstunden haben müssen. Auch sind nur Weiterbildungen bei nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) zugelassenen Weiterbildungsträgern förderfähig.

Infos zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten für Weiterbildung unter:

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung

Hotline Arbeitgeber: Agentur für Arbeit: 0800 4555520

Hotline Arbeitnehmer: Agentur für Arbeit: 0800 455500

Informieren Sie sich gerne über unsere Angebote im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes:

Sprachkompetenz Deutsch für Sozialpädagogische Arbeitsfelder (in Teilzeit)

Berufsbezogener Deutschsprachkurs für den Bereich Pflege & Betreuung (in Teilzeit)

Vorbereitungslehrgang zum/r staatlich geprüfte/n Erzieher/in (in Teilzeit)

Systemische Beratung
(in Teilzeit)