Die TRGS 519 fordert eine Auffrischung der Sachkunde innerhalb von 6 Jahren.
Wird dieser eintägige Fortbildungslehrgang nicht besucht, erlischt die Sachkunde nach Ablauf der 6 Jahre und der gesamte Zertifizierungslehrgang inklusive Prüfung muss erneut besucht werden.
Unser Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang orientiert sich an den Vorgaben der TRGS 519 und stellt Ihnen die aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften vor.
Diese Fortbildung richtet sich an:
Seminarräume der grieseler gmbh.
Eintägiger Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Sachkunde TRGS 519 Anlage 3 („großer Asbestschein“), ohne Prüfung.
Sie erhalten am Ende der Fortbildung eine Bescheinigung. Die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 wird hierdurch um weitere 6 Jahre verlängert.
Wir freuen uns auf einen persönlichen Austausch und unterstützen Sie gern in der Planung, Konzeption und Durchführung Ihrer Personalentwicklungsmaßnahmen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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