Bleiben Sie am Puls der Zeit und setzen Sie neue Standards in der Betreuung! Ihre jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte gemäß §53b SGB XI ist mehr als nur Pflicht – sie ist Ihre Gelegenheit, neue Impulse für Ihren Berufsalltag zu gewinnen.
Betreuungskräfte, die gemäß §53b SGB XI tätig sind, unterliegen einer gesetzlichen Verpflichtung, mindestens einmal jährlich an einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Diese Regelung dient der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen.
Aktuelles Wissen: Lernen Sie neue Methoden und Ansätze, die Ihre tägliche Arbeit bereichern und die Lebensqualität der von Ihnen betreuten Menschen steigern.
Persönliche Weiterentwicklung: Tauschen Sie sich mit anderen Betreuungskräften aus, erweitern Sie Ihre Fähigkeiten und bauen Sie Ihr Netzwerk aus.
Qualitätssicherung: Mit der jährlichen Fortbildung stellen Sie sicher, dass Ihre Kompetenzen immer auf dem neusten Stand sind und Sie die hohen Anforderungen des Berufes erfüllen.
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