Auf Baustellen liegt naturgemäß ein sehr hohes Gefährdungsrisiko für die dort tätigen Menschen vor. Unterschiedlichste Arbeitgeber (Gewerke) arbeiten in der Regel ohne größere Absprachen untereinander, mit verschiedensten Maschinen, Geräten und Werkstoffen auf engstem Raum miteinander oder nacheinander.
Darüber hinaus werden oft grundlegende Sicherheitsanforderungen- und -abstimmungen nicht erfüllt. Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 18. Juni 1998 soll die Gefährdungssituation auf Baustellen wesentlich verbessert werden. Diese Baustellenverordnung (BaustellV) überträgt generell den Bauherren die Verpflichtung zur Umsetzung dieses Gesetzes. Unsere Kompetenz als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren stellen wir bereits seit über 17 Jahren im Hoch- und Tiefbau mit Erfolg unter Beweis. Unfälle mit daraus resultierenden Baustillständen auf Grund mangelnder Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordination konnten in diesem Zeitraum verhindert werden.
Aufgrund unserer flächendeckenden Tätigkeit in NRW können Ihre Projekte auch kurzfristig von uns bearbeitet werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase
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