Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten, die auf Baustellen tätig sind.
Hier ist es das vorrangige Ziel, Risiken zu minimieren, die dadurch entstehen, dass Arbeitnehmer/innen verschiedener Unternehmen zeitgleich oder nebeneinander an einem Einsatzort Arbeiten durchführen.
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/BJNR128300998.html
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Geeignete/r Koordinator/in im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige
verfügt, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.
Gern unterstützen wir Sie in der Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden, damit Sie eine/n sogenannten „SiGeKo“ für die nächste Baumaßnahme stellen können.
Hier knüpfen wir an den bereits vorhandenen baufachlichen Kenntnissen und Erfahrungen an:
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44359 Dortmund
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