Aktuelles

Asbest - auch ein Thema für den privaten Wohnbesitz

Bei dem Begriff „Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)” fühlen sich Bürger und Bürgerinnen wenig angesprochen, da diese Thematik nicht im Privatbereich vemutet wird.

Den meisten ist nicht bewusst, dass sich Asbest in den meisten Gebäuden, die bis zum Jahr 1993 erbaut worden sind, an vielen Stellen im Haus befinden kann. Zum Beispiel:

  • Cushion-Vinyl-Fußboden- und Wandbeläge
  • Flexplatten
  • Heizkörperverkleidungen
  • Spachtelmassen, Putzen, und oder Fliesenklebern
  • Leichtbauplatten
  • Dachschindeln und Dachplatten
  • Isolierung von Steckdosen, Schaltern, Elektroheizkörpern und Nachtspeicheröfen
  • Heizungsrohre und Wasserrohre
  • Stromverteiler

Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften über Jahrzehnte in sehr großen Mengen beim Bauen verwendet – bis in Deutschland wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung im Oktober 1993 das Herstellen und die Verwendung verboten wurde.

In der Dokumentation des BR Fernsehen „Gut zu Wissen | Asbest – die versteckte Gefahr” vom 11.03.2023, 19:00 Uhr, wird sehr anschaulich die Bandbreite des Themas „Asbest” dargelegt:

Gut zu Wissen | Asbest – die versteckte Gefahr

Es wird deutlich, dass die Verwendung von Asbest nicht sogleich erkennbar ist. Wohnungsnutzer, besonders auch Heimwerker, sollten über Asbest Bescheid wissen, um sich und andere nicht beim Renovieren zu gefährden.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf den Referentenentwurf zur Änderung der „Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)” verwiesen, dessen Verabschiedung in diesem Jahr erwartet wird:

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bügerinnen und Bürger entsteht in nicht relevantem Umfang Erfüllungsaufwand durch die Einführung besonderer Mitwirkungs- und Informationspflichten,, wenn Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst werden, bei denen bestimmte Gefahrstoffe freigesetzt werden könbnen. Scherpunkt dieser Verpflichtung sind Tätigkeiten an Gebäuden, deren Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 liegt, da insbesondere in diesem Fall das Vorhandensein von Asbest vermutet wird

Fazit:

Wenn Sie Asbest in Ihrem Haus vermuten oder finden, sollten Sie eine Fachfirma anfragen, die sich auf Asbestsanierung spezialisiert hat. Sie sollten nicht selbst versuchen, asbesthaltiges Material zu entfernen oder zu beschädigen, da Sie sich und andere gefährden könnten. Sie tragen auch heute schon – vor der Änderung der Gefahrstoffverordnung – die Verantwortung für die Gesundheit aller Beteiligten.