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Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten in der
Weiterbildung und in Qualifizierungsmaßnahmen

Überblick

Es ist kein Geheimnis – mit der Schulzeit, Ausbildung oder einem Studium ist das Lernen noch lange nicht abgeschlossen.

In den meisten Berufen benötigen wir ständig aktuelles Wissen, weil sich Prozesse, Soft- und Hardware sowie rechtliche Bestimmungen immer wieder verändern. Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt von Grund auf. Vorgesetze erwarten von ihren Mitarbeitern heute, dass sie ihr Fachwissen stets aktuell halten. Lebenslanges Lernen ist daher keine leere Floskel, sondern für die Berufswelt ein Muss.

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die das Ziel verfolgen, durch finanzielle Unterstützung von beruflicher Weiterbildung und Entwicklung mehr Personen zu ermutigen, an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Gern informieren wir Sie im Folgenden – und natürlich auch gern in einem persönlichen Gespräch – über die vielseitigen Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung und in Qualifizierungsmaßnahmen.

Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit

Was wird gefördert?

Mit  dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.

Wichtig ist, dass die Weiterbildung für die Förderung zugelassen sein muss. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich können neben Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten auch alle übrigen Beschäftigten einen Bildungsgutschein erhalten (unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße). Auch Berufsrückkehrende, die Kinder oder zu pflegende Angehörige betreut haben, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten.

Die Entscheidung über die Ausgabe eines Bildungsgutscheins treffen die jeweiligen Beraterinnen und Beratern.

Weitere Informationen finden Sie hier: Internetauftritt der Agentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung

Die grieseler gmbh unterstützt durch individuelles berufsbezogenes Coaching den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt. Diese Coachings können mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden (§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 SGB III).

Wer wird gefördert?

Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose.

Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gesprächmit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus.

Weitere Informationen finden Sie hier: Internetauftritt der Agentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung

Mit der WEITER.BILDUNG! Qualifizierungsoffensive wird Unternehmen ermöglicht, neben einer umfassenden Beratung Zugang zu Weiterbildungsförderungen zu erhalten. Ziel ist es, den Strukturwandel in der Unternehmenswelt, die fortschreitende Digitalisierung oder einen möglichen Fachkräftemangel zu meistern.

Voraussetzung ist, dass Unternehmen für ihre Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 160 Stunden anstreben, wobei die Durchführung der Qualifizierung flexibel sein darf, zum Beispiel hinsichtlich der Schulungszeiten (z. B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend…).

Weitere Informationen finden Sie hier: Internetauftritt der Agentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung

Bildungsscheck NRW

Mit dem Förderprogramm „Bildungsscheck“ ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im sogenannten „individuellen Zugang“ finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.

Im sogenannten „betrieblichen Zugang“ können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.

Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können.

Es können pro Kalenderjahr ein Scheck pro Person ausgegeben werden. Es werden 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR gefördert. Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben.

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck des Bundes

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

In der Regel können Personen (z. B. Beschäftigte, Berufstätige, Rentner*innen etc.) eine Bildungsprämie erhalten, wenn sie die folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:

  • Erwerbstätigkeit von durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche
  • zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro
    (Alleinveranlagung) bzw. maximal 40.000 Euro (gemeinsame Veranlagung)
    Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Deutschland
  • maximal eine Bildungsprämie pro Person und Kalenderjahr

Bildungsurlaub NRW

Die Regelungen zum Bildungsurlaub („Arbeitnehmerweiterbildung“) sind je nach Bundesland z. T. unterschiedlich. Für NRW ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) geregelt.

Maßgeblich dafür, welche Regelungen für Sie zutreffen, ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort Ihres Arbeitsplatzes.

Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (bei mind. 6 Unterrichtsstunden pro Tag). Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist.

Weitere Informationen finden Sie hier: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen