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Steigende Asbestgefahr bei Sanierungs-arbeiten in Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden

In einem Beitrag vom 11.08.2023 greift die „Tagesschau“ das Thema „Asbest“ im Zusammenhang der anstehenden energetisch notwendigen Sanierungen im Städtebau auf.

Die IG BAU weist darauf hin, dass fast 9,5 Millionen Gebäude in Deutschland mit Asbest belastet sind. Vor allem Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter sowie Handwerkerinnen und Handwerkern drohten deshalb in den kommenden Jahren gesundheitliche Gefahren, da zahlreiche alte Gebäude im Zuge der Energiepolitik saniert werden müssen.

Im Unterschied zu anderen Ländern gibt es in Deutschland kein Asbest-Kataster, um Mieter und Immobilienerwerber über Asbestgefahren informieren.

Potenzielle Gefahrenquellen gibt es vor allem in Altgebäuden, die zwischen 1950 und 1993 – dem Jahr des Asbestverbotes – errichtet worden sind. In dieser Zeit wurde Asbest vor allem in Fliesenklebern, Fußbodenbeläge und Kleber, Rohrleitungen,
Fensterbänken oder Balkonverkleidungen, in Kabel- oder Fahrstuhlschächten
verbaut. Zudem wurden die Asbestfasern in Zement, Beton, Farbe, Kleber oder
Spachtelmasse beigemischt.

An dieser Stelle muss ausdrücklich betont werden, dass für die Bewohnerinnen und Bewohner kein Gesundheitsrisiko besteht. Asbest wird erst dann zum Problem, wenn saniert oder umgebaut wird.

Als Dienstleister für die Wohnungswirtschaft ist die grieseler gmbh täglich mit der
Begutachtung unterschiedlicher Schadstoffe befasst – sei es Asbest, Schimmel,
oder PCB.

Wir sehen es als unsere Aufgabe dazu beizutragen, auf diese Thematik hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren, dass Sanierungen keinesfalls in Eigenregie durchgeführt
werden dürfen.

Hier verweisen wir gerne auf die Dokumentation des BR Fernsehen „Gut zu Wissen | Asbest – die versteckte Gefahr” vom 11.03.2023, 19:00 Uhr.

 Gut zu Wissen | Asbest – die versteckte Gefahr 

Unser nächster Sachkundelehrgang Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit geringer Exposition und für Arbeiten geringen Umfangs gemäß TRGS 519 Anlage 4c (einschließlich Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg) findet am 17.10. + 18.10.2023 bei uns im Haus statt. Hier gelangen Sie zum Kursangebot!

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