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FAQ

Sie haben Fragen?

An erster Stelle steht für uns natürlich die persönliche Beratung.

Doch möchten Sie vielleicht vorab schon in ein Thema einsteigen oder benötigen vertiefende Informationen.
Dafür haben wir für Sie die Fragen beantwortet, die uns häufig in der Beratung zu Weiterbildungen gestellt werden.

Vermissen Sie Punkte?
Dann freuen wir uns über Ihre Anregungen.

Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig von der vorangegangenen beruflichen und schulischen Ausbildung. Es wird mindestens die Fachoberschulreife vorausgesetzt, also der Realschulabschluss.

 

Der „klassische“ Weg ist die Ausbildung zum/r Erzieher/in an einer Fachschule für Sozialwesen im Fachgebiet Sozialpädagogik. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.

 

Umfangreiche Informationen sind hier hinterlegt:

https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/materialien-handreichungen/index.html

 

Sogenannte Schulfremden bzw. Externenprüfung

Menschen, die bereits in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld tätig sind, aber keinen für diese Branche relevanten Abschluss besitzen, haben die Möglichkeit, eine sogenannte Schulfremden bzw. Externenprüfung abzulegen, um die staatliche Anerkennung als Erzieher/in zu erhalten.

 

Abgenommen und betreut wird die Externenprüfung von Lehrkräften, die an Fachschulen unterrichten. Eine von der Bezirksregierung bestimmte Fachschule ist zudem auch Prüfungsort für den theoretischen Prüfungsteil.

In NRW schließt sich nach der bestandenen Externenprüfung ein Anerkennungs- bzw. Praxisjahr an, das ebenfalls mit Erfolg abgeleistet werden muss. Erst dann ist die Ausbildung abgeschlossen und die staatliche Anerkennung erreicht.

 

Wer diese Prüfung absolvieren möchte, muss in der Lage sein, sich die pädagogischen Inhalte und das nötige Fachwissen anzueignen. Dies kann im Selbststudium oder im Rahmen eines Vorbereitungskurses erfolgen, der von zertifizierten Bildungsträgern angeboten wird.

 

Alle Informationen sind auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg zu finden:

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/pruefungen/externenpruefungen-im-berufsbildenden-bereich

Die Voraussetzungen zur „Externenprüfung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in“ sind sehr komplex.

Gern können Sie sich bei uns telefonisch oder auch in einem persönlichen Termin beraten lassen.

Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie bereits die Voraussetzungen für die „Externenprüfung“ erfüllen und welche Schritte einzuleiten sind, um einen „Bildungsgutschein“ der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters zu erhalten.

Wir stellen Ihnen gern unser didaktisches Konzept vor und informieren Sie über die Rahmenbedingungen unserer Weiterbildungsangebote.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Liegt bei Ihnen eine Hochschulzugangsberechtigung vor, benötigen Sie zur Erfüllung der Zugangsberichtigung zur Externenprüfung eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) oder entsprechendem Umfang bei Teilzeitbeschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Diese notwendige Praxiserfahrung können Sie im Rahmen unserer Weiterbildung „Pädagogische Fachberatung“ erlangen.

Die Maßnahme führt sowohl unmittelbar zu einem arbeitsmarktrelevanten Abschluss mit Trägerzertifikat, sie ist aber in erster Linie Bestandteil der Voraussetzungen, die zur Teilnahme an der Prüfung zum staatlich anerkannten Erzieher berechtigen.

Die Voraussetzungen für die „Externenprüfung“ sind auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg zusammengefasst:

https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/Merkblatt_Externenpruefung_FS_Sozialwesen_2021.pdf

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email, damit wir einen Termin vereinbaren können und gemeinsam die nächsten Schritte auf Ihrem Weg zum Bildungsziel „Erzieher/in“ besprechen können.

Weiterbildung im Bereich „Schulbegleitung / Integrationsassistenz“

Um den hohen Anforderungen, die die Betreuung und Förderung von verhaltens-, und entwicklungsauffälligen Kindern gerecht zu werden, ist eine fundierten Qualifikation der Schulbegleiter/innen bzw. Integrationsassistenten/innen notwendig. Integration und Inklusion erfordert fachliche Unterstützung und Impulse, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Seit einigen Jahren sind daher die Schulbegleiter/innen als wichtige personelle Ressource aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken.

 

Gern beraten wir Sie zu unserer Praxisqualifizierung.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Diese notwendige Praxiserfahrung können Sie im Rahmen unserer Weiterbildung „Pädagogische Fachberatung“ erlangen.

Die Maßnahme führt sowohl unmittelbar zu einem arbeitsmarktrelevanten Abschluss mit Trägerzertifikat, sie ist aber in erster Linie Bestandteil der Voraussetzungen, die zur Teilnahme an der Prüfung zum staatlich anerkannten Erzieher berechtigen.

Die Voraussetzungen für die „Externenprüfung“ sind auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg zusammengefasst:

https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/Merkblatt_Externenpruefung_FS_Sozialwesen_2021.pdf

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email, damit wir einen Termin vereinbaren können und gemeinsam die nächsten Schritte auf Ihrem Weg zum Bildungsziel „Erzieher/in“ besprechen können.

Die grieseler gmbh begleitet Menschen in ihrem Bewerbungsprozess. Hier geht es um eine Definition von beruflichen Zielen und die Festlegung notweniger Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung.

Jeder Mensch – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft – verfügt über individuelle Stärken und Potentiale, die herausgearbeitet und als Grundlage für eine Definition (beruflicher) Ziele genutzt werden.

Arbeitssuchende oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen können sich bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter informieren, ob sie einen „AVGS“ (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ erhalten.

Das Coaching-Angebot richtet sich sowohl an Berufserfahrene in einer Neuausrichtung als auch an „Einsteiger“, die sich noch in einer Findungsphase orientieren, in welche Richtung ihre berufliche Entwicklung verlaufen kann. Eine Zielgruppe sind zudem von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen, die gerade durch die Corona-Pandemie eine neue berufliche Perspektive außerhalb ihrer bisherigen Branche anstreben müssen.

Die Coachees eröffnen sich durch die Begleitung der Coaches Ressourcen und auch Kenntnisse, ein persönliches und berufliches Ziel zu definieren, das im Einklang mit ihrem persönlichen Kompass ausgerichtet ist.

Vor Beginn des Coachings erfolgt neben der Einschätzung durch Mitarbeitende der Kostenträger ein ausführliches Erstgespräch zwischen der Projektleitung und dem potenziellen Coachee. In dem ausführlichen Erstgespräch werden die Erwartungen und möglichen Rahmenbedingungen abgestimmt.

Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen, doch muss zu Beginn des Coachings geklärt werden, ob der Coachee über ausreichende Selbstmanagementfähigkeiten verfügt.

Gern unterstützen wir Sie in Ihren Überlegungen und informieren Sie über die Schritte im Coaching und die „Haltung“ unserer Coaches.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Zusatzqualifikation „interkulturelle Kommunikation“

 

Seit 2017 haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade in stationäre Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes 2 sind damit rechtliche Grundlagen für eine Betreuungs- und Aktivierungsarbeit geschaffen worden, die über die notwendige Versorgung hinausgeht.

 

Damit ist noch einmal das Berufsbild der Betreuungskraft spezifiziert worden, welche in Kooperation mit den Pflegekräften die älteren Menschen bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. begleitet und unterstützt. Auch für Betreuungskräfte, die mit älteren Menschen in deren Haushalt und im gewohnten Lebensumfeld arbeiten, sind Regelungen für eine teilweise Kostenerstattung etwa durch Pflegegeld getroffen worden. Viele Betreuungskräfte arbeiten daher auch bei Trägern der Seniorenbetreuung, worunter viele private Unternehmen sind, aber auch Wohlfahrtsverbände.

 

Unsere Weiterbildungsmaßnahme ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut.

 

Sicherlich haben Sie noch Fragen. Gern beraten wir Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Dazu rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Email.

Jeder Mensch – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft – verfügt über individuelle Stärken und Potentiale, die herausgearbeitet und als Grundlage für eine Definition (beruflicher) Ziele genutzt werden.

Arbeitssuchende oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen können sich bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter informieren, ob sie einen „AVGS“ (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ erhalten.

Das Coaching-Angebot richtet sich sowohl an Berufserfahrene in einer Neuausrichtung als auch an „Einsteiger“, die sich noch in einer Findungsphase orientieren, in welche Richtung ihre berufliche Entwicklung verlaufen kann. Eine Zielgruppe sind zudem von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen, die gerade durch die Corona-Pandemie eine neue berufliche Perspektive außerhalb ihrer bisherigen Branche anstreben müssen.

Die Coachees eröffnen sich durch die Begleitung der Coaches Ressourcen und auch Kenntnisse, ein persönliches und berufliches Ziel zu definieren, das im Einklang mit ihrem persönlichen Kompass ausgerichtet ist.

Vor Beginn des Coachings erfolgt neben der Einschätzung durch Mitarbeitende der Kostenträger ein ausführliches Erstgespräch zwischen der Projektleitung und dem potenziellen Coachee. In dem ausführlichen Erstgespräch werden die Erwartungen und möglichen Rahmenbedingungen abgestimmt.

Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen, doch muss zu Beginn des Coachings geklärt werden, ob der Coachee über ausreichende Selbstmanagementfähigkeiten verfügt.

Gern unterstützen wir Sie in Ihren Überlegungen und informieren Sie über die Schritte im Coaching und die „Haltung“ unserer Coaches.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Sprachkompetenz Deutsch für sozialpädagogische Arbeitsfelder

Der Bedarf an gut ausgebildeten Pädagogen und Sozialpädagogen ist nach wie vor groß. Dies betrifft den unmittelbar sozialpädagogischen Bereich ebenso, wie die Nachfrage nach Erzieherinnen und Erziehern und anderen Berufen in diesem Feld. Viele Menschen mit Migrationshintergrund streben einen sozialen oder pädagogischen Beruf an. Die interkulturellen Erfahrungen dieser Zielgruppe stellen eine wichtige Kompetenz dar und werden auf dem Arbeitsmarkt der sozialen Berufe stark nachgefragt.

Die Weiterbildungsmaßnahme „Sprachkompetenz Deutsch für sozialpädagogische Arbeitsfelder in Teilzeit“ möchte einen Beitrag dazu leisten, dass Personen mit Migrationshintergrund ihre praktischen und grundlagenmäßig-theoretischen Deutsch-Sprachkompetenzen ausbauen und somit in ihrem angestrebten Berufsfeld „Sozialpädagogik“ erfolgreich und mit weniger Reibungsverlusten agieren können.

Berufsbezogener Deutschsprachkurs für den Bereich Pflege und Betreuung

Der Weiterbildungsbedarf für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in der Altenpflege besteht laut Bestandsaufnahme des Deutschen Institutes für Erwachsenenbildung vor allem in den Bereichen deutsche Sprache, Fachsprache und schriftliche Dokumentation. Außerdem wird die Kommunikation benannt, die sich nicht nur auf sprachliche Aspekte bezieht, sondern auch weitere Elemente der Interaktion einschließt. Der überwiegende Anteil des Weiterbildungsbedarfs für Pflegemitarbeiter besteht also im Bereich der deutschen Sprache.

Die Weiterbildungsmaßnahme „Berufsbezogener Deutschsprachkurs für den Bereich Pflege und Betreuung in Teilzeit“ möchte einen Beitrag dazu leisten, dass Personen mit Migrationshintergrund, deren Berufsziel im Pflegebereich liegt, ihre praktischen und grundlagenmäßig-theoretischen Deutsch-Sprachkompetenzen ausbauen und somit in ihrem späteren Berufsfeld erfolgreich und mit weniger Reibungsverlusten tätig werden können.

 

Gern beraten wir Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu unseren weiterbildungen zur sprachlichen Förderung in Ihrem angestrebten Beruf. Dazu rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Email.

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern vor allem Menschen mit Behinderung im beruflichen wie außerberuflichen Bereich, damit diese ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit wiedergewinnen bzw. erhalten und weiterentwickeln. Letztendlich ist es das Ziel, den betreuten Personen die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung–GFABPrV).

Sicherlich haben Sie noch Fragen. Gern beraten wir Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu den Voraussetzungen und zu den Weiterbildungsinhalten. Dazu rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Email.

Die meisten Weiterbildungen finden bei uns im Haus in Präsenz täglich von montags bis freitags statt.

Hier unterscheiden wir in Maßnahmen „in Teilzeit“ oder „in Vollzeit:

Teilzeit bedeutet sechs Unterrichtseinheiten 45 Minuten täglich (von 08:30 – 13:45 Uhr);

Vollzeit bedeutet neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten täglich (von 08:30 – 16:00 Uhr)

In Kursen oder im Unterricht unterscheidet man unterschiedliche Lernangebote.

Kurse können „online“ über einen Computer oder ein Notebook durchgeführt werden (auch „digitaler Unterricht“).

Unsere Weiterbildungen finden zu einem Großteil in „Präsenz“ statt. Das bedeutet, dass die Teilnehmenden bei uns im Haus gemeinsam mit einem/r Dozenten/in die Lehrinhalte erarbeiten und sich in der Gruppe austauschen.

Wir halten es gerade bei unseren sozialpädagogischen Bildungsangeboten für wichtig, im Team eine pädagogische Haltung zu entwickeln und in der direkten Kommunikation von unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründen zu profitieren.

Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder der Jobcenter, mit dem berufliche Weiterbildungen gefördert werden können, die z. B. zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Grundlage für die Ausgabe eines Bildungsgutscheins sind individuell festgestellte Bildungsbedarfe.

Wichtig ist, dass die Weiterbildung für die Förderung zugelassen sein muss. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

Leistungen können bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme beraten lässt und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt wurde (Bildungsgutschein).

Die Agentur für Arbeit / das Jobcenter muss vor einer Weiterbildung prüfen, ob man an der Weiterbildung voraussichtlich erfolgreich teilnehmen kann und ob man sich für den ausgewählten Beruf eignet. Hierzu kann auch die Einschaltung des Ärztlichen Dienstes oder des Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit / des Jobcenters erforderlich sein.

Die wichtigsten Hinweise finden sich auf der Seite der Agentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-6-Weiterbildung_ba015381.pdf

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die Bundesagentur für Arbeit ein Coaching oder andere Qualifizierung (nicht jedoch eine Weiterbildung), die die Aussichten auf eine Arbeitsstelle verbessern, sogenannte „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“.

Die Maßnahme wird von einem zertifizierten Unternehmen (Maßnahmeträger) angeboten, das im Auftrag der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bestimmtes Wissen vermittelt und Coachings durchführt.

Es werden Personen gefördert, die berufliche wieder Fuß fassen möchten. Die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) liegt in der Entscheidung der jeweiligen Beraterinnen und Beratern.

Weiterführende Hinweise sind zu finden auf der Seite der Agentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs

In Zuge des zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetzes (QCG) hat die Bundesagentur für Arbeit die staatliche Förderleistung sowie die Zielgruppen für berufliche Weiterbildung ausgeweitet.

Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen oder die Qualifizierung von Mitarbeitenden?

Das Förderprogramm „Bildungsscheck“ gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im sogenannten „individuellen Zugang“ finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.

Im sogenannten „betrieblichen Zugang“ können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.

Detaillierte Informationen zum „Bildungsscheck NRW“ sind auf der Seite der Weiterbildungsberatung.NRW hinterlegt:

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/faq

Die Regelungen zum Bildungsurlaub („Arbeitnehmerweiterbildung“) sind je nach Bundesland z. T. unterschiedlich. Für NRW ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) geregelt.

Bezogen auf den Bildungsurlaub können nur Weiterbildungen besucht werden, die bei einem im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Auch das Seminar selbst muss anerkannt sein. Entscheidend hierfür ist, dass das gewählte Seminar in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet.

Die Informationsseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen stellt eine Übersicht der in NRW für Bildungsurlaub anerkannten Weiterbildungsanbieter zur Verfügung:

https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/allgemeine-weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung

Bei unseren Teilnehmenden, die im Ausland einen Schul- oder Studienabschluss erworben haben, ist es im Zusammenhang der sogenannten „Externenprüfung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in“ notwendig, im Vorfeld ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife anerkennen zu lassen.

 

In NRW ist dafür folgende Stelle zuständig:

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 48

Zeugnisanerkennungsstelle

 

Viele weiterführende Informationen und auch Antragsformulare finden Sie hier:

https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/zeugnisanerkennung

Hier noch der Hinweis, dass In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife fällt.

Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung und beraten Sie im Vorfeld.