Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten in der
Weiterbildung und in Qualifizierungsmaßnahmen

Überblick

Es ist kein Geheimnis – mit der Schulzeit, Ausbildung oder einem Studium ist das Lernen noch lange nicht abgeschlossen.

In den meisten Berufen benötigen wir ständig aktuelles Wissen, weil sich Prozesse, Soft- und Hardware sowie rechtliche Bestimmungen immer wieder verändern. Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt von Grund auf. Vorgesetze erwarten von ihren Mitarbeitern heute, dass sie ihr Fachwissen stets aktuell halten. Lebenslanges Lernen ist daher keine leere Floskel, sondern für die Berufswelt ein Muss.

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die das Ziel verfolgen, durch finanzielle Unterstützung von beruflicher Weiterbildung und Entwicklung mehr Personen zu ermutigen, an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Gern informieren wir Sie im Folgenden – und natürlich auch gern in einem persönlichen Gespräch – über die vielseitigen Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung und in Qualifizierungsmaßnahmen.

Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit

Was wird gefördert?

Mit  dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.

Wichtig ist, dass die Weiterbildung für die Förderung zugelassen sein muss. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich können neben Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten auch alle übrigen Beschäftigten einen Bildungsgutschein erhalten (unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße). Auch Berufsrückkehrende, die Kinder oder zu pflegende Angehörige betreut haben, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten.

Die Entscheidung über die Ausgabe eines Bildungsgutscheins treffen die jeweiligen Beraterinnen und Beratern.

Weitere Informationen finden Sie hier: Internetauftritt der Agentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung

Die grieseler gmbh unterstützt durch individuelles berufsbezogenes Coaching den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt. Diese Coachings können mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden (§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 SGB III).

Wer wird gefördert?

Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose.

Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gesprächmit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus.

Weitere Informationen finden Sie hier: Internetauftritt der Agentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung

Auch wenn die Verantwortung für die betriebliche Weiterbildung vorrangig bei den Arbeitgebern und Betrieben liegt, bleibt es wichtige Aufgabe der arbeitsmarktpolitischen Weiterbildung, Mitarbeitenden sowie die Betriebe bei qualifikatorischen Anpassungen zu unterstützen. Die Leistungen der Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) richten sich nicht nur an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Auch Mitarbeitende in einem Beschäftigungsverhältnis können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von einer Förderung profitieren. Das gilt insbesondere auch für Beschäftigte ohne oder nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss, da sie ein überdurchschnittlich hohes Arbeitslosigkeitsrisiko haben. Die Regelungen zur Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) finden grundsätzlich auch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Förderung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch die Jobcenter Anwendung.


Alle Informationen zu Ihrem Weg zur Förderung der beruflichen Weiterbildung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Das Merkblatt der Agentur für Arbeit stellt die Dienste und Leistungen ausführlich dar.

Informationen zur „Qualifizierungsoffensive“:

 

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbildung-qualifizierungsoffensive-qualifizierungsgeld_ba047842.pdf

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Internetauftritt der Agentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung

Bildungsurlaub NRW

Die Regelungen zum Bildungsurlaub („Arbeitnehmerweiterbildung“) sind je nach Bundesland z. T. unterschiedlich. Für NRW ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) geregelt.

Maßgeblich dafür, welche Regelungen für Sie zutreffen, ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort Ihres Arbeitsplatzes.

Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (bei mind. 6 Unterrichtsstunden pro Tag). Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist.

Weitere Informationen finden Sie hier: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen