Artenschutzprüfung

Die Artenschutzprüfung ist im Rahmen von baurechtlichen Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren gemäß § 44 BNatSchG zu berücksichtigen und dient dem Schutz von Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung von Tötungen, Störungen sowie um den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten.

Die grieseler gmbh unterstützt Ihre Planung hierbei mit fachgerechten Prüfungen und notwendigen Gutachten, die Ihr Projekt hinsichtlich der Verbote des Artenschutzes untersucht und überprüft, ob die Realisierung des Projektes gegen die Verbote verstößt. Wir stehen Ihnen kompetent bei artenschutzrechtlichen Fragen zu Bau- und Abrissvorhaben, sowie Gebäudesanierungen zur Seite.

Unsere Leistungen

  • artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
  • Vorprüfung und Erfassung des Artspektrums sowie Einschätzung der vorhabenspezifischen Betroffenheit
  • Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
  • Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG und entwickeln von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG, um Beeinträchtigungen zu vermeiden und zu vermindern
  • Alle Erkenntnisse werden in einem schriftlichen Gutachten inklusive Kartenmaterial zusammengefasst
Referenzprojekte
  • Abbruch eines Mehrfamilienhauses, Dorsten
  • Abbruch von 3 Mehrfamilienhäusern, Recklinghausen
Referenzen
  • LEG Wohnen GmbH, Düsseldorf
  • Wohnungsbaugesellschaft, Recklinghausen
Rechtliche Grundlagen / Veröffentlichungen
  • Bundesnaturschutzgesetz
  • EU-Vogelschutzrichtlinie
  • Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz