Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo)

Auf Baustellen liegt naturgemäß ein sehr hohes Gefährdungsrisiko für die dort tätigen Menschen vor. Unterschiedlichste Arbeitgeber (Gewerke) arbeiten in der Regel ohne größere Absprachen untereinander, mit verschiedensten Maschinen, Geräten und Werkstoffen auf engstem Raum miteinander oder nacheinander.

Darüber hinaus werden oft grundlegende Sicherheitsanforderungen- und -abstimmungen nicht erfüllt. Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 18. Juni 1998 soll die Gefährdungssituation auf Baustellen wesentlich verbessert werden. Diese Baustellenverordnung (BaustellV) überträgt generell den Bauherren die Verpflichtung zur Umsetzung dieses Gesetzes. Unsere Kompetenz als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren stellen wir bereits seit über 17 Jahren im Hoch- und Tiefbau mit Erfolg unter Beweis. Unfälle mit daraus resultierenden Baustillständen auf Grund mangelnder Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordination konnten in diesem Zeitraum verhindert werden.

Aufgrund unserer flächendeckenden Tätigkeit in NRW können Ihre Projekte auch kurzfristig von uns bearbeitet werden.

Unsere Leistungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase

  • Beratung bei der sicherheitstechnischen Einrichtung
  • Erstellen des SiGe-Plans
  • Zusammenstellung der Unterlagen für eine sichere Durchführung der späteren Arbeiten (Wartungsarbeiten)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase

  • Betreuung der Baustelle
  • Koordination der Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Baustelle
  • Kontrolle und Hinwirken auf die Einhaltung dieser
  • Organisierung der Sicherheitsbegehung
  • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Fortführen der Unterlagen für spätere Arbeiten
Referenzprojekte
  • Sanierung Kamin, Landschaftspark Duisburg Nord
  • Abbruch Werkstättenstraße 25, ehem. Ausbesserungswerk Duisburg
  • Neubau Paulusstraße 30-32, Wohnhäuser Recklinghausen
  • Neubau Hotel, Annelise Kretschmerstraße 1 Dortmund
  • Sanierung Luisenhüttenstraße 6-10 und Ernst-Waldschmidtstraße 7-11 Lünen
  • Sanierung Schöllerpatt 51-82 und Altendorferstraße 396-404 Essen
  • Sanierung Rabboltstraße 2-18 und Meylantstraße 10 Dortmund
Referenzen
  • LEG Wohnen NRW GmbH
  • Vivawest Wohnen GmbH
  • Covivio Immobilien GmbH
  • Bauverein Hohenlimburg
  • Hagener Bauverein
  • Stadt Bochum
  • Stadt Dortmund
  • Stadt Herne
  • Stadt Recklinghausen
Rechtliche Grundlagen / Veröffentlichungen
§ 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBI. I S.1246)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung- BaustellV)
RAB 30, (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen), Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
RAB 31, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
RAB 32, Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)