Die TRGS 519 fordert eine Auffrischung der Sachkunde innerhalb von 6 Jahren.
Wird dieser eintägige Fortbildungslehrgang nicht besucht, erlischt die Sachkunde nach Ablauf der 6 Jahre und der gesamte Zertifizierungslehrgang inklusive Prüfung muss erneut besucht werden.
Unser Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang orientiert sich an den Vorgaben der TRGS 519 und stellt Ihnen die aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften vor.
Diese Fortbildung richtet sich an:
Seminarräume der grieseler gmbh.
Eintägiger Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Sachkunde TRGS 519 Anlage 4C („kleiner Asbestschein“), ohne Prüfung.
Sie erhalten am Ende der Fortbildung eine Bescheinigung. Die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4C wird hierdurch um weitere 6 Jahre verlängert.
Wir freuen uns auf einen persönlichen Austausch und unterstützen Sie gern in der Planung, Konzeption und Durchführung Ihrer Personalentwicklungsmaßnahmen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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