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Tätigkeit als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI

Die Berufsaussichten für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI sind aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Anzahl älterer und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland sehr gut. Durch die Einführung der Pflegestärkungsgesetze und den damit einhergehenden Ausbau der Betreuungsangebote in der stationären und ambulanten Pflege sind die Nachfrage

und das Interesse an qualifizierten Betreuungskräften gestiegen. 

Pflegeeinrichtungen wie Altenheime, Pflegeheime, Tagespflegen, Seniorenresidenzen oder ambulante Pflegedienste suchen verstärkt nach Betreuungskräften, die über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten. 

Besonders gefragt sind Betreuungskräfte, die über interkulturelle Kompetenzen verfügen und sich auf die Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund oder
Fluchthintergrund spezialisiert haben. Auch in ländlichen Regionen und kleineren Städten besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten Betreuungskräften. 
 

Die Arbeitsbedingungen für Betreuungskräfte können je nach Arbeitsplatz und Arbeitgeber variieren. In der Regel werden Betreuungskräfte nach Tarif bezahlt und haben Anspruch auf Sozialleistungen wie beispielsweise Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder betriebliche Altersvorsorge.  

Insgesamt bieten sich Betreuungskräften nach §§ 43b, 53b SGB XI gute Berufsaussichten und Entwicklungsmöglichkeiten, da die Betreuungs- und Pflegebranche in Zukunft weiter wachsen wird.  

In unserer Weiterbildung werden Sie fundiert auf diese anspruchsvolle Tätigkeit vorbereitet. Wir orientieren uns in unseren Inhalten an den Vorgaben des GKV-Spitzenverbands ist des Bundes der Krankenkassen. 

 

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