Unsere zertifizierten Spielplatzprüfer sorgen von der Erstabnahme, über die operative Inspektion bis hin zur jährlichen Jahreshauptinspektion für Sicherheit auf Ihren Spielplätzen und Sportanlagen.
Reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko durch Gewährleistung der Sicherheit nach DIN EN 1176. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich beraten!
Spielplätze müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig geprüft werden. Die europäische Norm DIN EN 1176 definiert, wie eine qualifizierte Spielplatzkontrolle auszusehen hat. Unsere zertifizierten Spielplatzprüfer übernehmen die fachkundige Spielplatzprüfung für Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und alle anderen Betreiber öffentlicher und privater Spielplätze.
Unsere Experten im Bereich der Spielplatzsicherheit sind geschult und verfügen über langjährige Erfahrung
Wir prüfen alle Spielplätze nach den offiziellen Vorgaben der europaweit geltenden DIN-Norm
Durch Einhaltung der DIN EN 1176 reduzieren Spielplatzbetreiber ihr Haftungsrisiko
Wir prüfen in regelmäßigen gesetzlich vorgegebenen Intervallen, damit keine justiziablen Prüfungslücken entstehen
Jede Prüfung wird detailliert dokumentiert, um im Falle eines Schadens rechtssicher belegt werden zu können
Durch regelmäßige Prüfungen werden Defekte und Verschleiß schnell erkannt, eine regelmäßige Wartung steigert die Lebensdauer von Spielgeräten
Sicht- und Funktionskontrolle hinsichtlich offensichtlicher Schäden, je nach Beanspruchung des Spielplatzes i.d.R. 1 – 2 wöchentlich je nach Frequenz
Detaillierte Sicht- und Funktionskontrolle zur Überprüfung der Betriebssicherheit und Standkontrolle je Quartal
Umfassende Spielplatzkontrolle durch einen zertifizierten, qualifizierten Sachkundigen nach DIN 79161, 1-jährlich
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) gehört die regelmäßige Spielplatzprüfung zu den verantwortungsvollsten Aufgaben. Schließlich geht es um die Sicherheit unserer Kinder.
Behörden und Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Spielplatzanlagen. Diese gehen über das übliche Risiko bei bestimmungsgemäßem Gebrauch hinaus, da Kinder Gefahren nicht so wie Erwachsene einschätzen können. Das Maß der Sicherheit eines Spielplatzes muss sich deshalb am Alter der jüngsten Kinder ausrichten, die die Spielgeräte nutzen.
Von vielen Geräten geht ein hohes Verletzungsrisiko aus. Selbst dann, wenn die Geräte in einwandfreiem Zustand sind. So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass Kinder, die von einem Klettergerüst fallen, durch einen entsprechenden Bodenbelag geschützt sind.
Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie und Ihre Mitarbeiter für die Spielplatzsicherheit und somit für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Das schließt auch alle Bestandteile jenseits von Spielgeräten ein. Zum Beispiel die naturnahen, begrünten Bereiche im Aufenthaltsbereich der Kinder und Eltern.
Neben Abnutzung und Verschleiß stellen Korrosion, Witterungseinflüsse und Vandalismus ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko auf Spielplatzanlagen dar. Regelmäßige Spielplatzkontrollen gemäß den rechtlichen Bestimmungen offenbaren Mängel und Gefahrenstellen. Sie reduzieren Ihr Haftungsrisiko und sorgen dafür, dass Ihre Spielgeräte langfristig funktionsfähig und einsatzbereit sind.
Als öffentlich gelten Spielplätze grundsätzlich dann, wenn sie – auch in geschützten Bereichen – für die Öffentlichkeit direkt oder indirekt zugänglich sind. Also auch dann, wenn sie beispielsweise zu einem Gastronomiebetrieb gehören oder sich auf dem umzäunten Gelände eines Schwimmbads befinden.
Spielanlage auf privatem Grundbesitz, wie beispielsweise in Wohnanlagen, Kindertagesstätten oder privaten Gärten, sollten ebenfalls regelmäßig inspiziert werden, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Die Verantwortung hierfür
liegt beim Eigentümer oder Betreiber des Grundstücks.
Spielplätze in kommerziellen Einrichtungen wie Freizeitparks, Einkaufszentren oder Raststätten werden stark beansprucht und müssen ebenfalls regelmäßig überprüft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob deren Nutzung kostenpflichtig oder kostenfrei ist. Gleiches gilt für sogenannte Indoor-Spielplätze.
Unsere Spielplatzprüfer sind im Ruhrgebiet, Sauerland, Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland im Einsatz. Für Wohnungsgesellschaften und Kommunen übernehmen wir jedes Jahr hunderte Sicherheitsprüfungen auf Spiel- und Sportplätzen.
Unsere detaillierte Prüfung und Dokumentation senkt Ihr Haftungsrisiko. Mit unseren Prüfberichten können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit nachgekommen sind.
Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich zu unseren Leistungen bzgl. der Verkehrssicherung von Spielplätzen beraten.
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