Spielplatzprüfung: Geprüfte Sicherheit von Spielplätzen und Spielgeräten

Unsere zertifizierten Spielplatzprüfer sorgen von der Erstabnahme, über die operative Inspektion bis hin zur jährlichen Jahreshauptinspektion für Sicherheit auf Ihren Spielplätzen und Sportanlagen.

Reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko durch Gewährleistung der Sicherheit nach DIN EN 1176. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich beraten!

Regelmäßige Spielplatzprüfungen senken Ihr Haftungsrisiko

Spielplätze müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig geprüft werden. Die europäische Norm DIN EN 1176 definiert, wie eine qualifizierte Spielplatzkontrolle auszusehen hat. Unsere zertifizierten Spielplatzprüfer übernehmen die fachkundige Spielplatzprüfung für Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und alle anderen Betreiber öffentlicher und privater Spielplätze.

Ihre Vorteile bei einer professionellen Spielplatzprüfung

Zertifizierte Prüfer mit langjähriger Erfahrung

Unsere Experten im Bereich der Spielplatzsicherheit sind geschult und verfügen über langjährige Erfahrung

Prüfung gemäß DIN EN 1176

Wir prüfen alle Spielplätze nach den offiziellen Vorgaben der europaweit geltenden DIN-Norm

Haftungsrisiko
minimieren

Durch Einhaltung der DIN EN 1176 reduzieren Spielplatzbetreiber ihr Haftungsrisiko

Keinen Prüfungstermin mehr verpassen

Wir prüfen in regelmäßigen gesetzlich vorgegebenen Intervallen, damit keine justiziablen Prüfungslücken entstehen

Rechtssichere Dokumentation

Jede Prüfung wird detailliert dokumentiert, um im Falle eines Schadens rechtssicher belegt werden zu können

Lebensqualität der Spielgeräte steigern

Durch regelmäßige Prüfungen werden Defekte und Verschleiß schnell erkannt, eine regelmäßige Wartung steigert die Lebensdauer von Spielgeräten

Unsere Leistungen zur Spielplatzprüfung inkl. Nutzung des Verkehrssicherheitsportales

  • Beratung bei der Planung von Spielplatzanlagen und der Auswahl von Spielplatzgeräten
  • Erstabnahme von Spielplätzen vor der Inbetriebnahme
  • Zusammenstellung eines Spielplatz-/Spielgerätekatasters
  • jährliche Hauptinspektion und Quartalsprüfung durch unsere zertifizierten Spielplatzprüfer mit Beurteilung von Spielplätzen und Spielgeräten nach sicherheitstechnischen Kriterien entsprechend den Anforderungen der Unfallverhütung und den Regeln der DIN 1176, DIN EN 1177 und DIN 18034, Dokumentation über das Verkehrssicherheitsportal
  • Fotodokumentation jedes Spielplatzgerätes, insbesondere von Mängeln an Anlagen, Geräten, Werkstoffen, Ausstattungsgegenständen, Einfriedungen, etc. Dokumentation über das Verkehrssicherheitsportal
  • rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse jeder Spielplatzprüfung inkl. schriftlichem Protokoll in unserem Verkehrssicherheitsportal

Arten der Spielplatzprüfungen

Visuelle Routineinspektion

Sicht- und Funktionskontrolle hinsichtlich offensichtlicher Schäden, je nach Beanspruchung des Spielplatzes i.d.R. 1 – 2 wöchentlich je nach Frequenz

Operative Inspektion

Detaillierte Sicht- und Funktionskontrolle zur Überprüfung der Betriebssicherheit und Standkontrolle je Quartal

Jährliche Hauptinspektion

Umfassende Spielplatzkontrolle durch einen zertifizierten, qualifizierten Sachkundigen nach DIN 79161, 1-jährlich

Ihre Pflicht, unsere Aufgabe: Spielplatzprüfungen vom Profi

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) gehört die regelmäßige Spielplatzprüfung zu den verantwortungsvollsten Aufgaben. Schließlich geht es um die Sicherheit unserer Kinder.

Behörden und Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Spielplatzanlagen. Diese gehen über das übliche Risiko bei bestimmungsgemäßem Gebrauch hinaus, da Kinder Gefahren nicht so wie Erwachsene einschätzen können. Das Maß der Sicherheit eines Spielplatzes muss sich deshalb am Alter der jüngsten Kinder ausrichten, die die Spielgeräte nutzen.

Von vielen Geräten geht ein hohes Verletzungsrisiko aus. Selbst dann, wenn die Geräte in einwandfreiem Zustand sind. So muss beispielsweise sichergestellt sein, dass Kinder, die von einem Klettergerüst fallen, durch einen entsprechenden Bodenbelag geschützt sind.

Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie und Ihre Mitarbeiter für die Spielplatzsicherheit und somit für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Das schließt auch alle Bestandteile jenseits von Spielgeräten ein. Zum Beispiel die naturnahen, begrünten Bereiche im Aufenthaltsbereich der Kinder und Eltern.

Neben Abnutzung und Verschleiß stellen Korrosion, Witterungseinflüsse und Vandalismus ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko auf Spielplatzanlagen dar. Regelmäßige Spielplatzkontrollen gemäß den rechtlichen Bestimmungen offenbaren Mängel und Gefahrenstellen. Sie reduzieren Ihr Haftungsrisiko und sorgen dafür, dass Ihre Spielgeräte langfristig funktionsfähig und einsatzbereit sind.

Öffentliche Spielplätze

Als öffentlich gelten Spielplätze grundsätzlich dann, wenn sie – auch in geschützten Bereichen – für die Öffentlichkeit direkt oder indirekt zugänglich sind. Also auch dann, wenn sie beispielsweise zu einem Gastronomiebetrieb gehören oder sich auf dem umzäunten Gelände eines Schwimmbads befinden.

Private Spielplätze

Spielanlage auf privatem Grundbesitz, wie beispielsweise in Wohnanlagen, Kindertagesstätten oder privaten Gärten, sollten ebenfalls regelmäßig inspiziert werden, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Die Verantwortung hierfür

liegt beim Eigentümer oder Betreiber des Grundstücks.

Gewerbliche Spielplätze

Spielplätze in kommerziellen Einrichtungen wie Freizeitparks, Einkaufszentren oder Raststätten werden stark beansprucht und müssen ebenfalls regelmäßig überprüft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob deren Nutzung kostenpflichtig oder kostenfrei ist. Gleiches gilt für sogenannte Indoor-Spielplätze.

Kunden, die uns vertrauen

Wir übernehmen die Spielplatzprüfung für

  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Hausverwaltungen
  • Immobilienverwaltungen
  • Städte und Gemeinden
  • kommunale Einrichtungen wie Kitas, Kindergärten, Schulen, Heime
  • Hotels und Restaurants
  • Unternehmen
  • Vereine

Unsere Kunden schätzen unsere Expertise, Sorgfalt und Zuverlässigkeit

Unsere Spielplatzprüfer sind im Ruhrgebiet, Sauerland, Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland im Einsatz. Für Wohnungsgesellschaften und Kommunen übernehmen wir jedes Jahr hunderte Sicherheitsprüfungen auf Spiel- und Sportplätzen.

Unsere detaillierte Prüfung und Dokumentation senkt Ihr Haftungsrisiko. Mit unseren Prüfberichten können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit nachgekommen sind.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich zu unseren Leistungen bzgl. der Verkehrssicherung von Spielplätzen beraten.

Ihr Ansprechpartner für die
Spielplatzprüfung

Sebastian Galla

Tel.: 0231 99 20 78 – 40
E-Mail: galla@grieseler-gmbh.de

Schreiben Sie mir eine Nachricht - ich melde mich bei Ihnen!

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Spielplatzprüfung

Welche Spielplätze fallen unter die Verkehrssicherungspflicht und müssen regelmäßig geprüft werden?
Die Verkehrssicherungspflicht gilt grundsätzlich für alle öffentlich zugänglichen Spielanlagen. Dazu zählen auch Spielplätze auf privatem Grund, die von der Öffentlichkeit genutzt werden.
Welche Spielplätze gelten als öffentlich?
Als öffentlich gelten alle Spielplätze, die für die Allgemeinheit zugänglich sind. Unabhängig davon, ob der Spielplatz beispielsweise von einer Kommune, einem Privatunternehmen oder einem Verein betrieben wird. Auch private Spielplätze können als öffentlich gelten, wenn der Zugang zu ihnen nicht ausreichend limitiert ist. Spielplätze, die zu folgenden Einrichtungen gehören, gelten in der Regel als öffentlich:

  • Freizeit- und Spielanlagen im Innen- und Außenbereich
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kindergärten, Kitas, Schule, etc.)
  • Wohn- und Parkanlagen
  • Eigentümer-Wohnanlagen (WEG)
  • Büroanlagen
  • Arztpraxen
  • Schwimmbäder
  • Campingplätze
  • Vereinsanlagen (Sportverein, Gartenbauverein, etc.)
  • Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe, Jugendherbergen, etc.)
  • Ferienanlagen
  • Ferienhäuser
  • Raststätten
  • Tankstellen
  • Restaurants
  • Dauerhafte und temporäre Veranstaltungsorte (z. B. Kinderfest, Familientag, Gartenschau, etc.)
Was bedeutet DIN EN 1176?
Die DIN EN 1176 ist eine europäische Norm, die Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Spielplatzgeräte und -einrichtungen festlegt. Sie wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Spielplatzanlagen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und ein sicheres Spielumfeld für Kinder bieten. Die Norm besteht aus mehreren Teilen, die verschiedene Aspekte von Spielplatzgeräten und Spielplatzsicherheit abdecken, u.a.:

  • Teil 1: Allgemeine Anforderungen für die Gestaltung und den Bau von Spielplatzgeräten
  • Teil 2 bis 6: Spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Spielplatzgeräten
  • Teil 7: Anforderungen für die Inspektion, Wartung und Nutzung von Spielplatzgeräten

Die DIN EN 1176 wurde erarbeitet, um sicherzustellen, dass Spielplatzgeräte so konstruiert, gebaut und gewartet werden, dass sie sicher sind und keine Gefahr für die Benutzer – insbesondere Kinder und Jugendliche – darstellen. Sie legt unter anderem Anforderungen an Materialien, Konstruktion, Stabilität, Sicherheitsabstände, Oberflächenbeschaffenheit und andere wichtige Aspekte fest. Die Einhaltung der DIN EN 1176 ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest empfohlen, um die Sicherheit von Spielplätzen zu gewährleisten und die Folgen von Unfällen oder Verletzungen zu minimieren. Die Einhaltung der Norm wird von Prüforganisationen wie uns oder dem TÜV kontrolliert.
Was ist die DIN 79161?
Die DIN 79161 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Planung, Bau und Betrieb von Kinderspielplätzen - Anforderungen für die Sicherheit“ ist eine Deutsche Norm, die speziell für die Planung, den Bau und den Betrieb von Kinderspielplätzen gilt. Die Norm umfasst verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Sicherheit von Spielplätzen und Spielplatzgeräten, einschließlich:

  • Anforderungen an die Planung und Gestaltung von Spielplätzen, einschließlich der Auswahl und Platzierung von Spielgeräten, Sicherheitsabstände, Sichtverhältnisse und Zugänglichkeit für Kinder mit Behinderungen
  • Anforderungen an die Bauausführung, einschließlich Materialien, Konstruktionstechniken und Installation von Spielgeräten und Sicherheitsflächen
  • Anforderungen an den Betrieb von Spielplätzen, einschließlich Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Spielgeräten, Sicherheitsflächen und anderen Einrichtungen

Die DIN 79161 legt die Mindestanforderungen fest, die erfüllt sein müssen, um die Sicherheit von Kinderspielplätzen zu gewährleisten und Unfälle oder Verletzungen zu minimieren. Sie ist besonders relevant für Planer, Bauherren, Betreiber und andere Fachleute, die für die Gestaltung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen verantwortlich sind.
Was bedeutet Inspektion bei einer Spielplatzkontrolle?
Die Spielplatzinspektion ist ein Begriff aus der DIN EN 1176-7:2020. Inspektion ist die „Prüfung zur Sicherstellung der fortlaufend sicheren Nutzung eines Spielplatzes. Zweck einer Inspektion ist die Beurteilung des allgemeinen Sicherheitsniveaus der Spielplatzgeräte und/oder -böden des Spielplatzes.“ In der Regel wird von einer operativen Inspektion und einer jährlichen Inspektion (Jahreshauptuntersuchung) gesprochen. Als Routineinspektion wird die Sichtkontrolle durch eine Fachkraft in kürzeren Abständen bezeichnet.
Wer darf Spielplatzprüfungen durchführen?
Die regelmäßige Inspektion von Spielplätzen sollte von sachkundigen Experten vorgenommen werden. Bei Schadensereignissen wurden erhebliche Unterschiede in Bezug auf die vorhandene Qualifikation (Ausbildung) der prüfenden Fachkraft festgestellt. Um bei Spielplätzen und Spielgeräten maximale Sicherheit zu erreichen, wurde eine Norm für die Qualifizierung von Spielplatzprüfern entwickelt. Die DIN 79161 gilt als Maßstab für die Ausbildung von Spielplatzprüfern in Deutschland und umfasst unter anderen:

  • Voraussetzungen für die Qualifizierung zum Spielplatzprüfer
  • Anforderungen an Ausbilder für angehende Spielplatzkontrolleure
  • Regelungen zur Fort- und Weiterbildung
  • Inhalte der theoretischen und praktischen Prüfung
  • Prüfungsverfahren und zeitlicher Ablauf der Prüfung
  • Zertifizierung und Qualifikationsnachweis

Unser Personal ist speziell für die sicherheitstechnische Prüfung von Spielplätzen ausgebildet. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Kontrolle und Inspektion Ihrer Spielplätze.
Welche Spielgeräte müssen bei der Spielgeräteprüfung nach DIN EN 1176 geprüft werden?
Bei der Spielgeräteprüfung gemäß DIN EN 1176 müssen sämtliche Spielgeräte und Spielplatzausstattungen geprüft werden, die auf dem Spielplatz installiert sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Klettergeräte wie Klettertürme, Kletterwände, Sprossenwände, Kletternetze und -strukturen
  • Rutschen einschließlich Röhrenrutschen, Wellenrutschen und Spiralrutschen
  • Schaukeln wie Einzel- und Mehrfachschaukeln, Nestschaukeln und Hängematten
  • Karusselle sowie andere rotierende Spielgeräte
  • Seilspielgeräte wie Seilbrücken, Seilrutschen, Seilbahnen und andere Seilspielkonstruktionen
  • Federwippen und Federtiere
  • Sandspielgeräte wie Sandkästen, Sandkasten-Spielhäuser und Sandspielstationen
  • Wasserspielgeräte wie Wasserrutschen, Wasserpumpen und Wasserläufe
  • Balanciergeräte wie Balancierbalken, Hängebrücken, Wackelstege und andere Gleichgewichtsübungen
  • Spielhäuser und Kombinationsgeräte
  • Fitnessgeräte für Kinder, wie z. B. Hangelgerüste und Klimmzugstangen

Die DIN EN 1176 legt Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für sämtliche Spielgeräte fest, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Standards für Kindersicherheit entsprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gekaufte oder selbst gebaute Spielgeräte handelt. Auch der Standort, beispielsweise Indoor oder Outdoor, ist unerheblich. Bei der Jahreshauptuntersuchung werden vom Prüfer alle relevanten Aspekte der Spielgeräte überprüft, einschließlich struktureller Integrität (z. B. Fundamente, Spielplatzböden), Materialqualität, Sicherheitsabstände, Oberflächenbeschaffenheit und mögliche Gefahrenquellen (z. B. Fallräume). Dabei werden auch die Vorgaben der Hersteller und der Prüfungsorganisationen wie z.B. TÜV und Dekra beachtet. Beschädigungen und Mängel an den Geräten werden dokumentiert, damit sie schnellstmöglich repariert und beseitigt werden können.