Verkehrssicherheitsprüfung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Bäumen und Spielplätzen

Verkehrssicherungspflicht in professionellen Händen

Wir übernehmen die Verkehrssicherungsprüfung für Sie

Seit 2005 führen wir bundesweit die Verkehrssicherungsprüfung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Bäumen sowie Spielplätzen durch. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherungspflicht – für Immobilieneigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Kommunen und Vereinen.

Schützen Sie sich vor hohen Haftungs- und Schadensersatz-forderungen  und überlassen Sie die regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfung erfahrenen Experten. Profitieren Sie von einer lückenlosen Dokumentation und reduzieren Sie Ihr Risiko auf ein Minimum.

Wohn- und Gewerbeimmobilien
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Spielplätze
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Erfahrung in der Verkehrssicherung
0 Jahre

Verkehrssicherungspflicht in Deutschland

Die Verkehrssicherung dient dazu, die Öffentlichkeit im Verkehr vor vermeidbaren Gefahren zu schützen. Eigentümer stehen in der Verantwortung, die Allgemeinheit vor den Gefahren zu schützen, die von ihrem Eigentum ausgehen. Liegenschaften müssen jederzeit gefahrlos von Dritten (Bewohnern, Besuchern, Lieferanten, Postboten, Müllabfuhr, Passanten, etc.) betretbar und nutzbar sein. Auch dann, wenn es sich um Privatgelände handelt.

Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern ist häufig nicht bewusst, welch vielfältige Aspekte Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben und welch schwerwiegende Konsequenzen aus einem Unfall resultieren, der auf mangelnde Verkehrssicherheit zurückzuführen ist.

Um Schadensersatzansprüche zu vermeiden, erfordert die Verkehrssicherungspflicht eine regelmäßige Zustandskontrolle von Immobilien, Grundstücken, Bäumen, Spielplätzen und anderen Anlagen. Durch regelmäßige Kontrollen werden Gefahrenpotenziale erkannt und können zeitnah beseitigt werden.

Die Prüfungsintervalle richten sich stets nach dem individuellen Gefahrenpotenzial und Anlass. So kann beispielsweise ein starker Sturm eine außerordentliche Baumkontrolle erfordern.

Ankündigung

DIN 94681: Neue Richtlinie für die Verkehrssicherheit bei Wohngebäuden

Das Deutsche Institut für Normung hat eine neue Norm für die Wohnungswirtschaft angekündigt. Die DIN 94681 enthält erstmals definierte Empfehlungen für die Art und den Umfang von Prüfungsroutinen durch regelmäßige Sicherheitsprüfungen und die Zustandsbewertung. Sie wird neue Standards für die Verkehrssicherheitsprüfung von Wohngebäuden setzen und die Verkehrssicherungspflicht bei Immobilien vereinheitlichen.

Die Veröffentlichung der DIN 94681 ist für das 4. Quartal 2024 geplant. Wir bereiten uns bereits jetzt darauf vor.

Wir übernehmen die Verkehrssicherungsprüfung für Sie

Immobilien

Wohn- und Gewerbeimmobilien bergen zahlreiche potenzielle Gefahren und damit ein hohes Schadensersatzrisiko.

Spielplätze

Unsere Spielplatzprüfer untersuchen jedes Jahr mehr als 700 Spielplätze und stellen damit die Sicherheit für Kinder sicher.

Von Bäumen können unsichtbare Gefahren ausgehen, deshalb müssen sie regelmäßig überprüft werden – auch nach Sturmwetterlagen.

Folgen unzureichender Verkehrssicherheit

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine allgemeine Rechtspflicht, die sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat. Sie ergibt sich aus der Schadensersatzpflicht, die in § 823 BGB geregelt ist.

Jeder, der die Verfügungsgewalt einer Liegenschaft besitzt, muss notwendige Vorkehrungen treffen, um Dritte vor Gefahren zu schützen. Wer dies unterlässt, ist für entstandene Schäden haftbar. Dazu zählen nicht nur Sachschäden, sondern zum Beispiel auch entgangene Einnahmen durch Arbeits- oder sogar Berufsunfähigkeit.

Unfälle aufgrund mangelnder Verkehrssicherung führen häufig zu großen Schäden und damit zu sehr hohen Schadensersatzforderungen. Die regelmäßige und professionell durchgeführte Verkehrssicherungsprüfung schützt Sie vor hohen Schadensersatzzahlungen. Unsere Prüfer haben ein geschultes Auge für potenzielle Gefahren und dokumentieren jede Kontrolle. So können Sie im Bedarfsfall nachweisen, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.

3 Schritte zu mehr Sicherheit und weniger Risiko

Identifizierung von Gefahrenpotenzial

Unsere Experten untersuchen und bewerten die Ist-Situation vor Ort. So werden Gefahrenquellen erkannt, bevor sie zu einem Schaden führen.

Festlegung durch-zuführende Arbeiten

Auf Basis der Gefahrenidentifikation definieren wir durchzuführende Arbeiten, um Gefahren schnellstmöglich zu entschärfen.

Dokumentation der Verkehrssicherung

Wir sorgen für eine lückenlose Dokumentation der Verkehrssicherungsprüfung und somit Ihrer Pflichterfüllung.

Wir sind spezialisiert auf die Verkehrssicherheitsprüfung

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrungen im Bereich der Verkehrssicherheitsprüfung. Sie verfügen über die Ausbildung zur Fachkraft für Verkehrssicherheitsprüfung, Grundlehrgang und Auffrischungslehrgang, die Qualifikation als Spielplatzprüfer nach DIN 79161 sowie die Ausbildung zum Baumkontrolleur.

Delegieren Sie die Verkehrssicherung und profitieren Sie

Vorteile der Verkehrssicherheitsprüfung

  • Unfallvermeidung
  • Minimierung von Schadensersatzrisiken
  • Dokumentation der Verkehrssicherheitsprüfung
  • Ergebnisse der Verkehrssicherheits-prüfungen können Instrument der Instandhaltungsplanung werden
  • Kommunikation des Sicherheits-aspektes gegenüber Mietern, Nutzer und Öffentlichkeit – Sicheres Wohnen und gutes Image

Vorteile der externen Beauftragung

  • Begehung durch geschultes, erfahrenes Fachpersonal, dass keine Gefahren übersehen werden
  • Übertragung der Organisationshaftung auf den Auftragnehmer
  • Verantwortung der lückenlosen Dokumentation liegt beim Auftragnehmer
  • Übersichtliche Dokumentation im Verkehrssicherungsportal
  • Leistung aus einer Hand
  • Kosten für Auslagerung der Verkehrssicherungspflicht sind steuerlich absetzbar bzw. umlegbar

Ihr Ansprechpartner für die Verkehrssicherheitsprüfung

Sebastian Galla

Tel.: 0231 99 20 78 – 40
E-Mail: galla@grieseler-gmbh.de

Schreiben Sie mir eine Nachricht - ich melde mich bei Ihnen!

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verkehrssicherungspflicht und Verkehrssicherungsprüfung

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine juristische Verpflichtung, die besagt, dass juristische Personen, Eigentümer oder Organisationen, die die Kontrolle über ein Grundstück oder eine Einrichtung haben, angemessene Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit der Allgemeinheit sicherzustellen. Sie umfasst die regelmäßige Inspektion des Geländes und seiner Gebäude und Anlagen, die Identifizierung von potenziellen Gefahren und die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen.

Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf aktives Handeln. Jeder, der Gefahrenquellen schafft, ist dafür verantwortlich, Dritte vor entsprechenden Gefahren zu schützen. Denn haftbar ist, wer es bewusst oder unbewusst unterlässt, einen Schaden zu vermeiden. Das gilt insbesondere für die Gefahren, die von Dritten selbst nicht rechtzeitig erkannt und vermieden werden können. Um diese Gefahren festzustellen, sind Grundstücke und Gebäude regelmäßig zu kontrollieren und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahrenquellen zu entschärfen.
Wo ist die Verkehrssicherungspflicht geregelt?
Es existiert kein eigenes Gesetz, welches die Verkehrssicherungspflicht im Detail regelt. Sie ergibt sich vielmehr aus der Rechtsprechung, die im Wesentlichen auf § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beruht. Darin heißt es:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Aus § 823 BGB ergibt sich eine Haftungsvorschrift, die zu Schadensersatz verpflichtet. Sie ist nicht speziell auf Wohneigentum begrenzt.

Die Rechtsgrundlagen im Detail:

§ 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen

(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.

§ 836 Haftung des Grundstücksbesitzers

(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.

(2) Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.

(3) Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.

§ 837 Haftung des Gebäudebesitzers

Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn anstelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit.

§ 838 Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen

Wer die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk vermöge eines ihm zustehenden Nutzungsrechts zu unterhalten hat, ist für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen verursachten Schaden in gleicher Weise verantwortlich wie der Besitzer.
Für wen gilt die Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht gilt grundsätzlich für Personen oder Organisationen, die die Kontrolle über ein Grundstück, eine Einrichtung oder andere Verkehrswege haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Private, privatwirtschafte und öffentlich-rechtliche Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden
  • Vermieter von Wohn- oder Geschäftsgebäuden
  • Betreiber von öffentlichen Einrichtungen wie Parks, Schwimmbädern oder Spielplätzen
  • Geschäftsleute, die Kunden, Lieferanten, etc. auf ihrem Gelände empfangen
  • Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen oder Festivals
  • Kommunen oder Behörden, die für den Betrieb von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen zuständig sind
  • Diese Eigentümer haben die Verantwortung, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, die sich auf ihrem Gelände bewegen oder ihre Einrichtungen nutzen.
Gilt die Verkehrssicherungspflicht auch für private Grundstücke?
Ja, die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für private Grundstücke. Unabhängig davon, ob ein Grundstück öffentlich zugänglich ist oder nicht, hat der Eigentümer die Verantwortung sicherzustellen, dass es keine unangemessenen Gefahren für Personen gibt, die das Grundstück betreten oder sich dort aufhalten könnten.

Auf privaten Grundstücken können sich verschiedene Situationen ergeben, in denen die Verkehrssicherungspflicht relevant ist. Zum Beispiel wenn

  • Gäste oder Besucher des Eigentümers das Grundstück betreten.
  • Handwerker oder Lieferanten das Grundstück betreten, um Arbeiten durchzuführen oder Lieferungen vorzunehmen.
  • es gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Gehwege oder Parkplätze gibt, die von mehreren Parteien genutzt werden.

In diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu minimieren, sowie Besucher über bekannte Risiken zu informieren. Dies kann beispielsweise die Beseitigung von Hindernissen, die Reparatur von Gehwegen oder die Installation von Beleuchtung umfassen.
Was umfasst die Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, die sich auf einem bestimmten Grundstück oder in einer Einrichtung bewegen. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Inspektion und Wartung: Der Eigentümer oder Betreiber ist verpflichtet, das Gelände oder die Einrichtung regelmäßig zu inspizieren, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beheben.
  • Identifizierung von Gefahren: Es muss eine sorgfältige Bewertung der Umgebung vorgenommen werden, um mögliche Gefahrenquellen wie rutschige Böden, herabfallende Äste, lose Teile von Gebäuden oder andere Risiken zu erkennen.
  • Beseitigung oder Kennzeichnung von Gefahren: Gefahrenquellen müssen entweder beseitigt oder angemessen gekennzeichnet werden, um Mieter, Besucher, Lieferanten und anderen Personen auf das Risiko hinzuweisen. Dies kann durch das Anbringen von Warnschildern, Absperrungen oder anderen geeigneten Maßnahmen erfolgen.
  • Aufklärung von Besuchern: Besucher müssen über potenzielle Gefahren informiert werden, insbesondere wenn diese nicht offensichtlich sind. Dies kann durch deutliche Beschilderung, mündliche Warnungen oder schriftliche Hinweise geschehen.
  • Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen: Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können je nach Situation erforderlich sein, wie zum Beispiel die Installation von Handläufen an Treppen, die Anbringung von rutschfesten Belägen oder die Beleuchtung von dunklen Bereichen.

Zusammengefasst bedeutet die Verkehrssicherungspflicht, dass der Eigentümer oder Betreiber angemessene Vorkehrungen treffen muss, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, die sein Grundstück betreten oder seine Einrichtung nutzen.
Welche Konsequenzen hat ein Nicht-Beachten bzw. ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht?
Ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht kann verschiedene rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Schadensersatzforderungen: Wenn durch den Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht eine Person verletzt wird oder Schaden an Eigentum entsteht, kann diese Person Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann dazu führen, dass der Eigentümer oder Betreiber für die entstandenen Kosten aufkommen muss, einschließlich medizinischer Kosten, Verdienstausfall oder Schäden an Eigentum.
  • Bußgelder und Geldstrafen: In einigen Rechtsordnungen können Behörden Bußgelder oder Geldstrafen verhängen, wenn ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht festgestellt wird. Diese Geldbußen dienen als Sanktion für die Nichterfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Strafrechtliche Verfolgung: In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht zu schweren Verletzungen oder zum Tod führt, können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dies könnte zur Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung führen.
  • Reputationsschaden: Ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht kann zu einem Reputationsschaden führen, insbesondere wenn dies öffentlich bekannt wird. Dies kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit der Einrichtung oder des Grundstücks beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen auf das Geschäft oder die Organisation haben.

Insgesamt können die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht erheblich sein, sowohl finanziell als auch rechtlich. Daher ist es für Eigentümer und Betreiber entscheidend, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit auf ihrem Gelände oder in ihren baulichen Anlagen zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren.
Kann die Verkehrssicherungspflicht delegiert werden?
Ja, die Delegation der Verkehrssicherheitspflicht gehört insbesondere bei Wohnungsbauunternehmen, Wohnungseigentümergesellschaften, betrieblichen und kommunalen Eigentümern und Betreibern zum Alltag. Das beginnt beispielsweise bereits mit der Beauftragung eines Dienstleisters für den Winterdienst.

Gerade bei größeren Objekten werden professionelle Dienstleister wie die grieseler gmbh mit der Verantwortung der vollumfänglichen Verkehrssicherheitsprüfung beauftragt. Wir prüfen sämtliche relevanten Aspekte bei Wohn- und Gewerbeimmobilien, auf Spielplätzen und beim Baumbestand. Identifizierte Gefahrenquellen werden protokolliert und dem Auftraggeber mitgeteilt oder direkt an einen Dienstleister weitergegeben, der sich um die Absicherung oder Beseitigung der Gefahr kümmert.

Voraussetzung für das Auslagern der Verkehrssicherungspflicht die eine klare Absprache, die die Ausschaltung von Gefahren sicherstellt. Wird die Verkehrssicherungspflicht outgesourct, verengt sie sich für den Eigentümer der Immobilie auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Diese erstreckt sich darauf zu kontrollieren, ob Dritte die übernommene Sicherungspflicht tatsächlich wahrnehmen.
Für welche Kunden und in welcher Region übernimmt die grieseler gmbh die Verkehrssicherungsprüfung?
Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht für Unternehmen der Wohn- und Immobilienbranche sowie für die öffentliche Hand wie Kommunen. Wir sind nicht nur in Dortmund und dem Ruhrgebiet (Nordrhein Westfalen) tätig, sondern agieren bundesweit.