Seit 2005 führen wir bundesweit die Verkehrssicherungsprüfung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Bäumen sowie Spielplätzen durch. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherungspflicht – für Immobilieneigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Kommunen und Vereinen.
Schützen Sie sich vor hohen Haftungs- und Schadensersatz-forderungen und überlassen Sie die regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfung erfahrenen Experten. Profitieren Sie von einer lückenlosen Dokumentation und reduzieren Sie Ihr Risiko auf ein Minimum.
Die Verkehrssicherung dient dazu, die Öffentlichkeit im Verkehr vor vermeidbaren Gefahren zu schützen. Eigentümer stehen in der Verantwortung, die Allgemeinheit vor den Gefahren zu schützen, die von ihrem Eigentum ausgehen. Liegenschaften müssen jederzeit gefahrlos von Dritten (Bewohnern, Besuchern, Lieferanten, Postboten, Müllabfuhr, Passanten, etc.) betretbar und nutzbar sein. Auch dann, wenn es sich um Privatgelände handelt.
Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern ist häufig nicht bewusst, welch vielfältige Aspekte Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben und welch schwerwiegende Konsequenzen aus einem Unfall resultieren, der auf mangelnde Verkehrssicherheit zurückzuführen ist.
Um Schadensersatzansprüche zu vermeiden, erfordert die Verkehrssicherungspflicht eine regelmäßige Zustandskontrolle von Immobilien, Grundstücken, Bäumen, Spielplätzen und anderen Anlagen. Durch regelmäßige Kontrollen werden Gefahrenpotenziale erkannt und können zeitnah beseitigt werden.
Die Prüfungsintervalle richten sich stets nach dem individuellen Gefahrenpotenzial und Anlass. So kann beispielsweise ein starker Sturm eine außerordentliche Baumkontrolle erfordern.
Ankündigung
Das Deutsche Institut für Normung hat eine neue Norm für die Wohnungswirtschaft angekündigt. Die DIN 94681 enthält erstmals definierte Empfehlungen für die Art und den Umfang von Prüfungsroutinen durch regelmäßige Sicherheitsprüfungen und die Zustandsbewertung. Sie wird neue Standards für die Verkehrssicherheitsprüfung von Wohngebäuden setzen und die Verkehrssicherungspflicht bei Immobilien vereinheitlichen.
Die Veröffentlichung der DIN 94681 ist für das 4. Quartal 2024 geplant. Wir bereiten uns bereits jetzt darauf vor.
Wohn- und Gewerbeimmobilien bergen zahlreiche potenzielle Gefahren und damit ein hohes Schadensersatzrisiko.
Unsere Spielplatzprüfer untersuchen jedes Jahr mehr als 700 Spielplätze und stellen damit die Sicherheit für Kinder sicher.
Von Bäumen können unsichtbare Gefahren ausgehen, deshalb müssen sie regelmäßig überprüft werden – auch nach Sturmwetterlagen.
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine allgemeine Rechtspflicht, die sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat. Sie ergibt sich aus der Schadensersatzpflicht, die in § 823 BGB geregelt ist.
Jeder, der die Verfügungsgewalt einer Liegenschaft besitzt, muss notwendige Vorkehrungen treffen, um Dritte vor Gefahren zu schützen. Wer dies unterlässt, ist für entstandene Schäden haftbar. Dazu zählen nicht nur Sachschäden, sondern zum Beispiel auch entgangene Einnahmen durch Arbeits- oder sogar Berufsunfähigkeit.
Unfälle aufgrund mangelnder Verkehrssicherung führen häufig zu großen Schäden und damit zu sehr hohen Schadensersatzforderungen. Die regelmäßige und professionell durchgeführte Verkehrssicherungsprüfung schützt Sie vor hohen Schadensersatzzahlungen. Unsere Prüfer haben ein geschultes Auge für potenzielle Gefahren und dokumentieren jede Kontrolle. So können Sie im Bedarfsfall nachweisen, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.
Unsere Experten untersuchen und bewerten die Ist-Situation vor Ort. So werden Gefahrenquellen erkannt, bevor sie zu einem Schaden führen.
Auf Basis der Gefahrenidentifikation definieren wir durchzuführende Arbeiten, um Gefahren schnellstmöglich zu entschärfen.
Wir sorgen für eine lückenlose Dokumentation der Verkehrssicherungsprüfung und somit Ihrer Pflichterfüllung.
Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrungen im Bereich der Verkehrssicherheitsprüfung. Sie verfügen über die Ausbildung zur Fachkraft für Verkehrssicherheitsprüfung, Grundlehrgang und Auffrischungslehrgang, die Qualifikation als Spielplatzprüfer nach DIN 79161 sowie die Ausbildung zum Baumkontrolleur.
Hauptgeschäftsstelle
Mengeder Schulstr. 4
44359 Dortmund
Geschäftsstelle
Süddeutschland
Senngutweg 4
88316 Isny im Allgäu
Montag – Donnerstag
08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitags
08:00 Uhr – 15:00 Uhr
grieseler gmbh | 2024 | Impressum | Datenschutz | AGB