Die neue Gefahrenstoffverordnung und der Generalverdacht auf Asbest

Die neue Gefahrenstoffverordnung und der Generalverdacht auf Asbest

auf Anfrage
320,00 €

Gebäudeschadstoffe, Die Neue Gefahrstoffverordnung – Asbest, genereller Asbestverdacht bei älteren Gebäuden, erbaut vor dem 31.Oktober 1993

 

Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude und Wohnungen, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, um Asbestverdacht und andere Schadstoffe auszuschließen.

 

Für die Gefährdungsbeurteilung muss vor der Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen durch Handwerksbetriebe mit dem Auftraggebenden geklärt werden, ob Asbest vorhanden oder zu erwarten ist.

 

Die künftige Gefahrstoffverordnung sieht Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebenden als „Veranlasser“ von Tätigkeiten vor. Die Gutachten sind dem ausführenden Handwerksbetrieb zu übergeben.

 

Bei positivem Asbestbefund entstehen ein erhöhter Planungsaufwand, längere Bauzeiten und steigende Kosten für die Modernisierung durch die Schadstoffsanierung. Es gibt zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten jedes Eigentümers von Immobilien- wie z.B., dass die Gutachten dem ausführenden Handwerksbetrieb zu

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Technik, Immobilienverwalter, Immobilienmakler

 

Seminarinhalte:

Asbest und die Auswirkungen des Generalverdachts infolge der Gefahrstoffverordnung  
Inhalte der neuen Gefahrenstoffverordnung, wie u.a. der höhere Planungsaufwand, längere Vorlaufzeit durch Erkundungsmaßnahmen
Radon sowie weitere typische Gebäudeschadstoffe bei Modernisierung und Abbruch von baulichen Anlagen
Abbruchplanung von baulichen Anlagen
Besonderheiten bei Ausschreibungen für Schadstoffsanierung und Abbruch

Hilfreiche Dokumente

Ansprechpartner/in

Stefanie Hacke M.A.
Geschäftsführerin
Tel.: 0231 99 20 78 – 24
E-Mail: hacke@grieseler-gmbh.de

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