KiTahelfer und Alltagshelfer an Grund- und Förderschulen

KiTahelfer und Alltagshelfer an Grund- und Förderschulen

auf Anfrage

Zugangsvoraussetzung

Da Kommunikation für die angestrebte Berufstätigkeit ein wichtiger Bestandteil ist, sind Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau notwendig.

Vorgelegt werden muss außerdem ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

 

Projektintention und Zielsetzung

Die Zielgruppe für die geplante Praxisqualifizierung sind Menschen mit einer hohen Affinität zur Arbeit mit Kindern.

Diese Personen haben zum aktuellen Zeitpunkt keine Möglichkeiten, eine Ausbildung zum Kinderpfleger oder zum Erzieher zu absolvieren. Das kann unterschiedliche Gründe haben: Sprachkenntnisse, ein nicht anerkannter oder nicht ausreichender Schulabschluss. Es besteht jedoch – häufig durch Vorerfahrungen oder beruflicher Ausbildungen in einem anderen Heimatland – der Wunsch, an Erfahrungen anzuknüpfen und weiterhin dazu beizutragen, Kinder gut und verantwortungsbewusst zu betreuen.

Für einen umgrenzten Personenkreis kann eine Tätigkeit als Kindergartenhelfer oder Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen als Basis dienen, zu einem späteren Zeitpunkt eine abschlussbezogene Weiterbildung im Bereich Kinderpfleger oder Erzieher anzustreben. Hierbei sind sicherlich die notwendigen Voraussetzungen zu beachten.

 

Lehrgangsinhalte

Schwerpunkt der Aufgaben der Kindergartenhelfer und der Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben.

Die Maßnahme umfasst 363 Unterrichtsstunden Theorie und 135 Stunden Praxis.

 

Lernfelder der Weiterbildung

  • Aufgaben und Rollenverständnis
  • Struktur / Organisation des Kita-Alltags
  • Arbeiten im Team
  • Kommunikation
  • Frühkindliche Entwicklung
  • Pädagogik
  • Kinderschutz / Kinderrechte
  • Diversität und Inklusion
  • Hauswirtschaft und Ernährung inkl. Durchführung der Lebensmittel-/Infektionsschutzbelehrung (Lebensmittelbelehrung)
  • Erste Hilfe Säugling / Kleinkind
  • Bewerbungstraining

 

Fördermöglichkeiten

Über die Fördermöglichkeiten wie z.B.

informieren Sie Jobcenter, Arbeitsagenturen, Arbeitgeber und/oder Rentenversicherungsträger

Die Maßnahme ist gemäß §§ 179 – 181 SGB III i.V.m der AZAV anerkannt.

 

Abschluss / Zertifikat

Nach bestehen der internen Prüfung erhalten sie ein aussagekräftiges Zertifikat der grieseler gmbh

Hilfreiche Dokumente

Ansprechpartner/in

Stefanie Hacke M.A.
Geschäftsführerin
Tel.: 0231 99 20 78 – 24
E-Mail: hacke@grieseler-gmbh.de

Wir sind zertifiziert

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