Da Kommunikation für die angestrebte Berufstätigkeit ein wichtiger Bestandteil ist, sind Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau notwendig.
Vorgelegt werden muss außerdem ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
Die Zielgruppe für die geplante Praxisqualifizierung sind Menschen mit einer hohen Affinität zur Arbeit mit Kindern.
Diese Personen haben zum aktuellen Zeitpunkt keine Möglichkeiten, eine Ausbildung zum Kinderpfleger oder zum Erzieher zu absolvieren. Das kann unterschiedliche Gründe haben: Sprachkenntnisse, ein nicht anerkannter oder nicht ausreichender Schulabschluss. Es besteht jedoch – häufig durch Vorerfahrungen oder beruflicher Ausbildungen in einem anderen Heimatland – der Wunsch, an Erfahrungen anzuknüpfen und weiterhin dazu beizutragen, Kinder gut und verantwortungsbewusst zu betreuen.
Für einen umgrenzten Personenkreis kann eine Tätigkeit als Kindergartenhelfer oder Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen als Basis dienen, zu einem späteren Zeitpunkt eine abschlussbezogene Weiterbildung im Bereich Kinderpfleger oder Erzieher anzustreben. Hierbei sind sicherlich die notwendigen Voraussetzungen zu beachten.
Schwerpunkt der Aufgaben der Kindergartenhelfer und der Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben.
Die Maßnahme umfasst 363 Unterrichtsstunden Theorie und 135 Stunden Praxis.
Über die Fördermöglichkeiten wie z.B.
informieren Sie Jobcenter, Arbeitsagenturen, Arbeitgeber und/oder Rentenversicherungsträger
Die Maßnahme ist gemäß §§ 179 – 181 SGB III i.V.m der AZAV anerkannt.
Nach bestehen der internen Prüfung erhalten sie ein aussagekräftiges Zertifikat der grieseler gmbh
Stefanie Hacke M.A.
Geschäftsführerin
Tel.: 0231 99 20 78 – 24
E-Mail: hacke@grieseler-gmbh.de
Hauptgeschäftsstelle
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