Von allgemein zugänglichen Grundstücken und Gebäuden können vielfältige Gefahren ausgehen. Eigentümer sind deshalb zur Verkehrssicherung verpflichtet. Dadurch soll vermieden werden, dass Mieter und Besucher Gesundheitsschäden erlangen.
Ob Zufahrten und Wege, Zäune, Bäume und Sträucher, Eingangsbereiche und Treppenhäuser, Fassaden und Dächer oder die Haustechnik – all das sind potenzielle Gefahrenquellen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers, diese so abzusichern, dass davon keine Gefahr für Menschen, aber auch für Sachen wie Autos ausgeht.
Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem Schadensersatzanspruch, den ein Geschädigter gegenüber dem Eigentümer besitzt. Kommt es zu einem Unfall, müssen Eigentümer und Verantwortungsträger nachweisen, dass sie ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nachgekommen sind. Neben der regelmäßigen Prüfung von Gebäuden und Grundstücken ist es auch erforderlich, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahrenquellen zu entschärfen.
Die Beweispflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer. Deshalb sollten diese die Verkehrssicherungsprüfung dem Fachmann überlassen. Er weiß nicht nur, wo die neuralgischen Gefahrenpunkte liegen, sondern sorgt auch für eine detaillierte Dokumentation der Prüfungspflicht.
Im Regelfall übertragen Unternehmen und größere Vermieter wie Wohnungseigentümer die Verkehrssicherungspflicht an spezialisierte Dienstleister wie die grieseler gmbh. Gleiches gilt für Kommunen, die neben Wohnimmobilien auch viele weitere Gebäude wie Verwaltungen, Kitas und Schulen sowie Schwimm- und Sporthallen besitzen.
Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich zu unseren umfangreichen Leistungen bei der Verkehrssicherung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Unsere Experten untersuchen und bewerten die Ist-Situation vor Ort. So werden Gefahrenquellen erkannt, bevor sie zu einem Schaden führen.
Auf Basis der Gefahrenidentifikation definieren wir durchzuführende Arbeiten, um Gefahren schnellstmöglich zu entschärfen.
Wir sorgen für eine lückenlose Dokumentation der Verkehrssicherungsprüfung und somit Ihrer Pflichterfüllung.
Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrungen im Bereich der Verkehrssicherheitsprüfung. Sie verfügen über die Ausbildung zur Fachkraft für Verkehrssicherheitsprüfung, Grundlehrgang und Auffrischungslehrgang, die Qualifikation als Spielplatzprüfer nach DIN 79161 sowie die Ausbildung zum Baumkontrolleur.
grieseler gmbh
Mengeder Schulstr. 4
44359 Dortmund
Montag – Donnerstag
08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Freitags
08:00 Uhr – 15:00 Uhr
grieseler gmbh | 2024 | Impressum | Datenschutz | AGB