Erforderlich sind mindestens die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene Ausbildung bzw. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Zudem setzen wir ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen voraus.
Laut Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes müssen alle pädagogischen Fachkräfte zum staatlich geprüften Erzieher weitergebildet werden. Ein Bestandteil der Prüfungszulassung durch die für Sie zuständige Bezirksregierung sind einschlägige Berufserfahrungen von mindestens sechs Wochen in Vollzeit oder 240 Stunden in Teilzeit. Diese Stunden erlangen Sie im Verlauf unserer Qualifizierung. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme und nach der erhaltenen Prüfungszulassung können Sie an unserem„Vorbereitungslehrgang zum staatlich geprüften Erzieher“ teilnehmen.
Ziel ist es, Interessenten mit dem Berufsfeld des Erziehers vertraut zu machen. Die Teilnehmer erwerben erstes pädagogisches Fachwissen, lernen pädagogisches Handeln zu reflektieren und entwickeln eine grundlegende pädagogische Haltung.
Dadurch erhalten Sie eine intensive Orientierung zu den geforderten persönlichen und fachlichen Kompetenzen der erzieherischen Arbeit.
Folgende berufliche Qualifikationen werden vermittelt:
Auf der Basis der genannten Qualifikationen umfasst der Theorieunterricht insgesamt 126 Unterrichtseinheiten:
Wesentlicher Bestandteil der Weiterbildung ist ein Praktikum, in dem Sie einschlägige Berufserfahrungen in einem sozialpädagogischen Handlungsfeld sammeln. Im Anschluss an das Praktikum findet mit jedem Teilnehmer eine abschließende Reflexion über die erworbenen Kenntnisse und Berufserfahrungen statt.
Die gesammelte Berufserfahrungen in der Praktikumsphase kann bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der sogenannten Externenprüfung vorliegen. Ein positiver Bescheid ist Voraussetzung, an unserem Vorbereitungslehrgang zum staatlich geprüften Erzieher teilzunehmen. Gerne beraten wir Sie über Ihre Optionen und unterstützen Sie bei der Sicherung und dem Einreichen der benötigten Unterlagen.
Über die Dauer der Weiterbildung und deren Inhalteerhalten Sie ein Zertifikat der grieseler gmbh.
Über Ihre Fördermöglichkeiten wie z.B.
informieren die Jobcenter, Arbeitsagenturen und/oder Rentenversicherungsträger.
Die Maßnahme ist gemäß §§ 179 – 181 SGB III i.V.m. der AZAV anerkannt.
Dipl. Betriebsw. Maike Hülsdau
Projektleiterin training
Tel.: 0231 99 20 78 – 29
E-Mail: huelsdau@grieseler-gmbh.de
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