Artenschutzprüfung (ASP) für Bau- und Sanierungsvorhaben

Ob Neubau, Abriss, Sanierung oder Umnutzung: Geschützte Tierarten wie Fledermäuse, Brutvögel oder Amphibien können Ihr Bauvorhaben erheblich verzögern oder sogar stoppen. Mit einer professionellen Artenschutzprüfung erkennen wir mögliche Konflikte frühzeitig und entwickeln rechtssichere Lösungen.

Vermeiden Sie Baustopps, Planungsrisiken und hohe Folgekosten – lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.

Rechtssicher bauen – Artenschutz frühzeitig prüfen und Verzögerungen vermeiden

Viele Gebäude und Grundstücke bieten geschützten Tierarten einen Lebensraum. Bereits kleinste Eingriffe können nach dem Bundesnaturschutzgesetz genehmigungspflichtig sein.

Unsere Experten begleiten Ihr Bauvorhaben von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen artenschutzrechtlichen Dokumentation. So schaffen Sie frühzeitig Rechtssicherheit und vermeiden kostspielige Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.

Ihre Vorteile bei einem professionellen Artenschutzgutachten

Rechtssicherheit für Ihr Bauvorhaben

Wir prüfen, ob artenschutzrechtliche Konflikte bestehen und welche Maßnahmen erforderlich sind

Frühzeitige Planungssicherheit

Artenschutz wird bereits in der Planungsphase berücksichtigt und verhindert spätere Überraschungen

Vermeidung von Baustopps

Durch frühzeitige Untersuchungen lassen sich Verzögerungen während der Bauausführung vermeiden

Erfahrene Sachverständige

Unsere Fachleute verfügen über umfangreiche Erfahrung bei Wohnungsunternehmen, Kommunen und Projektentwicklern

Behördenkonforme Dokumentation

Alle Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und für Genehmigungsbehörden aufbereitet

Bundesweite Betreuung

Wir begleiten Projekte jeder Größe – vom Einfamilienhaus bis zur Quartiersentwicklung

Unsere Leistungen im Bereich Artenschutzprüfung (ASP)

  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I)
  • Vertiefende Artenschutzprüfung (ASP Stufe II)
  • Habitatpotenzialanalysen
  • Gebäudekontrollen auf Fledermäuse und Brutvögel
  • Erfassung geschützter Tierarten
  • Kartierungen und faunistische Untersuchungen
  • Begleitung von Abriss-, Sanierungs- und Neubauprojekten
  • Entwicklung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Abstimmung mit Naturschutzbehörden
  • Fachgutachten für Genehmigungs- und Bauverfahren
  • Ökologische Baubegleitung

Ihre Pflicht, unsere Aufgabe: Artenschutzanalyse und Artendokumentation vom Profi

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen besonders und streng geschützte Arten weder verletzt noch ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zerstört werden.

Ein Artenschutzgutachten ist in Deutschland nicht generell immer Pflicht. Es wird erforderlich, wenn ein Vorhaben möglicherweise gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 44 ff. BNatSchG) verstoßen könnte. Typische Fälle sind:

  • Bauvorhaben (Wohnhäuser, Gewerbebauten, Straßen usw.), wenn geschützte Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein könnten.
  • Abriss oder Sanierung von Gebäuden, insbesondere wenn Fledermäuse, Schwalben, Mauersegler oder andere geschützte Arten dort leben könnten.
  • Rodungen oder Baumfällungen, vor allem außerhalb der zulässigen Fällzeiten oder wenn Höhlen- und Brutbäume betroffen sind.

 

Bereits bei der Planung eines Bauvorhabens müssen mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten berücksichtigt werden. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, können Genehmigungen versagt oder Bauarbeiten gestoppt werden.

Unsere Artenschutzexperten unterstützen Sie dabei, sämtliche gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und Ihr Bauvorhaben rechtssicher umzusetzen.

Kunden, die uns vertrauen

Wir übernehmen die Artenschutzprüfungen für

  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Immobilienverwaltungen
  • Projektentwickler
  • Architekten
  • Ingenieurbüros
  • Städte und Gemeinden
  • Industrieunternehmen
  • Gewerbebetriebe
  • Bauträger
  • Private Bauherren

Unsere Kunden schätzen unsere Expertise, Sorgfalt und Zuverlässigkeit

Wir begleiten jedes Jahr zahlreiche Bau- und Sanierungsprojekte unterschiedlicher Größenordnung.

Unsere Gutachten schaffen Planungssicherheit, reduzieren Genehmigungsrisiken und sorgen für einen reibungslosen Projektablauf.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich zu unseren Leistungen bzgl. der Verkehrssicherung von Spielplätzen beraten.

Ihr Ansprechpartner für die
Artenschutzprüfung

Sebastian Galla

Tel.: 0231 99 20 78 – 40
E-Mail: galla@grieseler-gmbh.de

Schreiben Sie mir eine Nachricht - ich melde mich bei Ihnen!

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Artenschutzprüfung (ASP)

Was ist eine Artenschutzprüfung?
Die Artenschutzprüfung untersucht, ob durch ein Bauvorhaben oder eine Sanierungsmaßnahme geschützte Tierarten oder deren Lebensrume beeinträchtigt werden und ob dadurch artenschutzrechtliche Verbote ausgelöst werden.
Wann muss eine Artenschutzprüfung durchgeführt werden?
Immer dann, wenn ein Bauvorhaben Lebensräume geschützter Arten beeinträchtigen könnte. Dies betrifft häufig Abrisse, Dachsanierungen, Fassadenarbeiten, Baumfällungen oder Neubauten.
Welche Tiere stehen bei der Artenschutzprüfung besonders im Fokus?
Vor allem Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten spielen bei Gebäuden eine wichtige Rolle. Je nach Standort können jedoch auch Amphibien, Reptilien oder andere geschützte Arten betroffen sein. m Rahmen unserer Untersuchungen prüfen wir unter anderem das Vorkommen von: Fledermäusen, gebäudebrütenden Vogelarten, Schwalben, Mauerseglern, Eulen Spechten, Amphibien, Reptilien, Haselmäusen und weiteren besonders oder streng geschützten Arten.
Wie lange dauert eine Artenschutzgutachten?
Das hängt vom Projektumfang und der Jahreszeit ab. Eine erste Vorprüfung kann häufig kurzfristig erfolgen. Umfangreiche Kartierungen können sich aufgrund biologischer Erfassungszeiträume über mehrere Monate erstrecken.
Was passiert, wenn geschützte Arten gefunden werden?
Nicht jedes Vorkommen verhindert ein Bauvorhaben. Gemeinsam mit den Behörden werden geeignete Vermeidungs-, Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen entwickelt, damit das Projekt umgesetzt werden kann.
Können Bauvorhaben trotz Fledermäusen oder Brutvögeln durchgeführt werden?
Ja. In vielen Fällen lassen sich durch geeignete Maßnahmen wie Ersatzquartiere, Bauzeitenregelungen oder ökologische Baubegleitung rechtssichere Lösungen finden.
Was ist der Unterschied zwischen ASP Stufe I und Was ist eine ASP Stufe I?
Die ASP Stufe I ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung. Sie bewertet, ob durch ein Bauvorhaben geschützte Tierarten betroffen sein könnten und ob weitere Untersuchungen erforderlich sind.
Was ist eine ASP Stufe I?
Die ASP Stufe I ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung. Sie bewertet, ob durch ein Bauvorhaben geschützte Tierarten betroffen sein könnten und ob weitere Untersuchungen erforderlich sind.
Was ist eine ASP Stufe II?
Die ASP Stufe II ist eine vertiefende Artenschutzprüfung. Sie wird durchgeführt, wenn die ASP Stufe I mögliche Konflikte nicht ausschließen kann. Dabei werden geschützte Arten durch gezielte Untersuchungen nachgewiesen und notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt.