Grundlage für die Bewertung von prüf- und wartungstechnischen Anlagen in Hochhäusern, Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5, Tiefgaragen und Gewerbeimmobilien sind die technischen Prüfverordnungen, die Landesbauordnungen sowie die Sonderbauverordnung der Bundesländer.
Die Problematik bei Eigentümern von Liegenschaften liegt häufig in folgenden Punkten mit dem Ergebnis einer möglichen Kostenersparnis durch Ausschreibung der Wartungsverträge:
Gebäude, die als Sonderbauten bezeichnet werden, bergen aufgrund der Art ihrer Nutzung, ihrer Größe oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Regelungen, die speziell für sie gelten, finden sich z.B. in der Sonderbauverordnung (SBauVO).
Zu prüfende Anlagen
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